Hallo,
möchte eine Bahnfahrt absetzen, hab aber die Fahrkarte nicht mehr. Da ich die Karte aber am Automaten gekauft und per Abbuchung mit EC-Karte bezahlt habe, existiert ein Kontobeleg.
Kann ich das denn jetzt steuerlich geltend machen?
Wie sieht es mit der Vorsteuer aus, bei Mehrwertsteuersachen reagiert das Finanzamt doch noch heftiger als normal?
Gruß
Jörg
Hallo Jörg!
möchte eine Bahnfahrt absetzen, hab aber die Fahrkarte nicht
mehr. Da ich die Karte aber am Automaten gekauft und per
Abbuchung mit EC-Karte bezahlt habe, existiert ein Kontobeleg.
Kann ich das denn jetzt steuerlich geltend machen?
Wie sieht es mit der Vorsteuer aus, bei Mehrwertsteuersachen
reagiert das Finanzamt doch noch heftiger als normal?
Grundsätzlich gilt: Keine Buchung ohne Beleg. Wenn der Beleg von der Katze gefressen, ins Klo gefallen, jedenfalls weg ist, schreibst Du eben einen so genannten Eigenbeleg. Es geht nur darum, Geschäftsvorfälle nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Sache ist ohne weiteres glaubhaft. Erstens gibt es die dazu passende Kontobewegung und zweitens willst Du ja nicht die Vorsteuer aus einem 6stelligen Betrag ziehen, wo sich das Beschummeln des Finanzamts lohnen könnte.
Gruß
Wolfgang
Servus Jörg,
betreffend Betriebsausgabenabzug hat Wolfgang recht, aber abziehbare Vorsteuer gibts in diesem Fall keine. Zum Nachlesen: § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG.
Das ist jetzt keine Aussage darüber, wie man den Fall verbuchen kann, sondern bloß darüber, wie man ihn verbuchen muss.
Schöne Grüße
MM