Kontoauszug: Pflicht zur Zusendung?

Hallo liebes Forum,

besteht grundsätzlich seitens des Kreditinstitutes die Pflicht, mir den Kontoauszug zuzustellen? Wie verhält es sich, wenn in den AGB die Pflicht zur Kontoauszug-Abholung ONLINE auf den Kunden übertagen wird, dieser den Kontoauszug aber nie abgeholt hat? Dem Kunden wurde nun nach 2 Jahren erstmalig ein Kontoauszug in Papierform zugesendet… dem Kunden war schon gar nicht mehr bewusst, überhaupt ein Konto (Tagesgeld) bei der Bank zu haben… Die Bank will nun rückwirkend 70 Euro Gebühren haben, weil das Tagesgeldkonto nicht genutzt wurde. Gibt es seitens der Bank nicht die Verpflichtung, sicherzustellen dass der Kunde in regelmäßigen Abständen den Kontoauszug auch abruft bzw. erhält?

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung…

Bester Gruß
Schutzschi

Hallo,

es gibt Bedingungen für die Bereitstellung eines elektr. Kontoauszuges.

In dem ist geregelt, dass der Kunde die Verpflichtung hat regelmäßig die bereitgestellten Auszüge abzurufen.

Falls er dies nicht tun sollte ist die Bank berechtigt die Ausüge gegen Erstattung der Auslagen per Post zu übersenden.

Viel kann das ja aber nicht gewesen sein, wenn 2 JAhre keine Umsätze gelaufen sind.
Sollten ja nur die Zinsen verbucht worden sein.

Daher würde ich mal nachfragen wie sich denn die 70 Euro zusammen setzen.

Alleine wegen Nichtnutzung des Kontos kann ich nicht nachvollziehen.

VG
Domm