Kontoauszugnachweis bei ALG II

Hallo,

ist es normal, dass die ARGE jedes mal nach Weiterbewilligungsantrag die Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt und jeden einzelnen Posten schriftlich bestätigt haben möchte???

Also wenn Herr L. z. B. bei EBAY etwas verkauft, erscheint auf dem Auszug der Name des Käufers und der Betrag. Die ARGE verlangt nun vom Antragsteller, dass er sich vom Käufer schriftlich bestätigen lässt, dass dieser die besagten z. B. 60 Euro für ein verkauftes Faxgerät bestätigt.
Ist das nicht Schikane? Was geht es einen völlig fremden Ebayer an, dass Herr L. Sozialhilfe erhält???

Oder wenn Herr L. von seinem Vater für die Sommerferien einen Zuschuss erhält, auf dem Auszug steht: „Urlaubspende von OPA“) nun dieser OPA eine Bestätigung schreiben soll, dass die z. B. 500 Euro wirklich von ihm waren.

So geht das mit jedem einzelnen Betrag auf einem Kontoauszug, egal ob Eingang oder Ausgang, egal ob 5 oder 500 Euro!
Dass man nachweisen soll, ob ein zusätzliches Einkommen auf dem Kontoauszug erscheint ist ja okay, aber was die ARGE da macht, empfindet Herr L. als Schikane! (Sogar beim Posten „Kirchensteuererstattung 28,–“ musste Herr L. nochmal den Steuerbescheid abgeben, obwohl dieser der ARGE vorlag.)

Wie findet Ihr das alles? Was ist die Meinung der werten LeserInnen hier?

Gruß aus Bayern

MOD: zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt

Hallo

ist es normal, dass die ARGE jedes mal nach Weiterbewilligungsantrag die Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt …

Das ist normal.

Aber sowas:

… und jeden einzelnen Posten schriftlich bestätigt haben möchte???

habe ich noch nie gehört.

Also wenn Herr L. z. B. bei EBAY etwas verkauft, erscheint auf dem Auszug der Name des Käufers und der Betrag. Die ARGE verlangt nun vom Antragsteller, dass er sich vom Käufer schriftlich bestätigen lässt, dass dieser die besagten z. B. 60 Euro für ein verkauftes Faxgerät bestätigt.

Den Vorgang kann man ja auf der Ebay-Seite ausreichend belegen. Um da mit irgendetwas anderem zu handeln als dem, was man da auf der Ebay-Seite angibt, wäre ja schon reichlich schwierig bis unmöglich.

Insofern würde ich persönlich vermuten, dass weitere Belege, insbesondere schriftliche Erklärungen der Käufer, höchstens bei begründetem Verdacht auf Betrügereien als angemessen gelten würden.

Ist das nicht Schikane?

Scheint fast so.

Der betreffende Sachbearbeiter sollte vielleicht mal schildern, wie er sich einen Handel mit anderen als den bei Ebay angebotenen Dingen praktisch vorstellt.

Oder wenn Herr L. von seinem Vater für die Sommerferien einen Zuschuss erhält, auf dem Auszug steht: „Urlaubspende von OPA“) nun dieser OPA eine Bestätigung schreiben soll, dass die z. B. 500 Euro wirklich von ihm waren.

?? Das andere Konto ist doch von ihm?
Da müsste ja einer Zugriff auf das Konto vom Opa haben?

Und wer zum Teufel sollte auch ein Interesse daran haben, einem ALG-II-Empfänger 500 Euro zukommen zu lassen und es aussehen zu lassen, als sei dieser Geldbetrag eine Spende vom OPA? - Sehr merkwürdig …
Wenn ein ALG-II-Empfänger - was ja nun tatsächlich denkbar wäre - schwarzarbeiten sollte, dann nähme der das Geld dafür natürlich in bar. Dafür müsste man doch nicht solche Klimmzüge machen.

So geht das mit jedem einzelnen Betrag auf einem Kontoauszug, egal ob Eingang oder Ausgang, egal ob 5 oder 500 Euro!

Das ist wohl wirklich stark übertrieben, wenn hier nicht eine wichtige Information fehlt.

(Sogar beim Posten „Kirchensteuererstattung 28,–“ musste Herr L. nochmal den Steuerbescheid abgeben, obwohl dieser der ARGE vorlag.)

Da sollte man sich alles schriftlich bestätigen lassen, was man da jemals vorlegt, wenn sowas öfters geschieht. Wenn die Behörde nur ein bisschen schlampig arbeitet, würde ich das nicht unbedingt machen, aber dann sollte sie selber nicht solche Schikanen machen.

Wie findet Ihr das alles? Was ist die Meinung der werten LeserInnen hier?

Dass ein Sozialgericht diese Einzelnachweise wahrscheinlich für unangemessen einstufen würde.

Jedenfalls ein normales Sozialgericht.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

Wie findet Ihr das alles? Was ist die Meinung der werten LeserInnen hier?

Dass ein Sozialgericht diese Einzelnachweise wahrscheinlich
für unangemessen einstufen würde.

Jedenfalls ein normales Sozialgericht.

da täuscht du dich, es gibt ein höchstrichterliches Urteil dazu.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bu…
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/showthr…

TM

1 „Gefällt mir“

Ursprungsartikel lesen
Hallo

Jedenfalls ein normales Sozialgericht.

da täuscht du dich, es gibt ein höchstrichterliches Urteil
dazu.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bu…
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/showthr…

Vielen Dank für den Link, er war sehr interessant.

Aber du solltest auch den Ursprungsartikel lesen, damit du weißt, worum es geht.

Es geht eben nicht darum, dass die Konto-Auszüge und die entsprechenden Belege vorgezeigt werden müssen.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

Aber du solltest auch den Ursprungsartikel lesen, damit du
weißt, worum es geht.

ich weiß, worum es geht :wink: Aber vielleicht hast du ja nicht alles aus meinen Links gelesen.

es geht im UP u.A. z.B. hierum aus meinem Link:
Wenn ein Hilfebedürftiger also z.B. etwas bei Ebay verkauft, das er nicht (mehr) benötigt, so muss er nachweisen, dass er dabei keinen Gewinn erzielt hat, was nur durch Vorlage des Kaufbeleges möglich ist. Fehlt dieser, ist er auf das Wohlwollen des Sachbearbeiters angewiesen, also darauf, dass dieser ihm glaubt.

Es geht eben nicht darum, dass die Konto-Auszüge und die
entsprechenden Belege vorgezeigt werden müssen.

Hmm, also jetzt verstehe ich dich nicht :frowning:
Es geht im UP doch genau darum, dass einige einzelne Posten des Auszugs belegt werden müssen. Und im Urteil geht es auch um die Rechtmäßigkeit, dass Auszüge vorgelegt werden müssen.

Und hinzu kommt, dass ich ja gezielt auf ein Zitat von dir antwortete, nicht auf das UP. Es ging darum, dass du davon ausgehst, dass Sozialgerichte Einzelnachweise als unangemessen einstufen. Und dem ist eben nicht so. Das war alles.

TM

1 „Gefällt mir“

Hallo,

ist es normal, dass die ARGE jedes mal nach
Weiterbewilligungsantrag die Kontoauszüge der letzten 3 Monate
verlangt

Ja, anscheinend einige sogar für 6 Monate

und jeden einzelnen Posten schriftlich bestätigt
haben möchte???

Ich denke, normal nur die relevanten, wenn Erklärungsbedarf besteht.

Also wenn Herr L. z. B. bei EBAY etwas verkauft,
erscheint auf dem Auszug der Name des Käufers und der Betrag.
Die ARGE verlangt nun vom Antragsteller, dass er sich vom
Käufer schriftlich bestätigen lässt, dass dieser die besagten
z. B. 60 Euro für ein verkauftes Faxgerät bestätigt.

Nunja, das halte ich für übertreiben. Aber E-bay Verkäufe werden kritisch beäugt und geprüft.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bu…
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/showthr…
Es gibt aber bessere Links speziell zum Thema E-bay.

Oder wenn Herr L. von seinem Vater für die Sommerferien einen
Zuschuss erhält, auf dem Auszug steht: „Urlaubspende von OPA“)
nun dieser OPA eine Bestätigung schreiben soll, dass die
z. B. 500 Euro wirklich von ihm waren.

Nunja, streng genommen ist das eben Einkommen und wird gnadenlos angerechnet, da es ja über 100 €, bzw. 50 € Einmalige Zahlung/Jahr ist.

Wie findet Ihr das alles? Was ist die Meinung der werten
LeserInnen hier?

Ich finde, der Sachbearbeiter übertreibt, wenn er wirklich von JEDEM Posten auf dem Auszug Rechenschaft will. Vielleicht kann man ihn ja fragen, nach welchen Vorgaben er das rechtfertigt. Bei Einnahmen und E-bay Verkäufen ist die Prüfung ok.

TM

Hallo

Es geht eben nicht darum, dass die Konto-Auszüge und die
entsprechenden Belege vorgezeigt werden müssen.

Hmm, also jetzt verstehe ich dich nicht :frowning:
Es geht im UP doch genau darum, dass einige einzelne Posten
des Auszugs belegt werden müssen.

Nein, die Belege reichen dem Sachbearbeiter da ja nicht. Er will ja nochmal ausdrückliche schriftliche Bestätigungen von den Käufern/Schenkern, dass das Geld von ihnen ist/dass sie den im Ebay-Beleg aufgeführten Artikel erhalten haben etc. Also, was dieser Artikel ursprünglich gekostet hat, das weiß doch der Käufer auch nicht, und das kann er somit auch nicht bestätigen.

Die Belege sind ja vorhanden und sind vorgelegt worden.

Und im Urteil geht es auch um die Rechtmäßigkeit, dass Auszüge vorgelegt werden müssen.

Die sind ja vorgelegt worden, und das reicht dem Sachbearbeiter nicht.

Und hinzu kommt, dass ich ja gezielt auf ein Zitat von dir antwortete, nicht auf das UP.

Ja, aber das war ja nun eine Antwort auf das UP und ist auch in dem Zusammenhang zu verstehen. Mit Einzelnachweisen meinte ich das, was der UP geschildert hatte, nämlich zusätzlich zu den allgemein (auch vom Finanzamt) anerkannten Belegen eine schriftliche Bestätigung von der anderen beteiligten Person.

Aber egal, ich fand deinen Link wirklich interessant, das wusste ich noch nicht.

Viele Grüße

zweckgebunden
Hallo

Oder wenn Herr L. von seinem Vater für die Sommerferien einen Zuschuss erhält, auf dem Auszug steht: „Urlaubspende von OPA“) nun dieser OPA eine Bestätigung schreiben soll, dass die z. B. 500 Euro wirklich von ihm waren.

Nunja, streng genommen ist das eben Einkommen und wird gnadenlos angerechnet, da es ja über 100 €, bzw. 50 € Einmalige Zahlung/Jahr ist.

Es ist aber eine zweckgebundene Zuwendung.

Und es ist doch gar nicht die Rede davon, dass der Betrag angerechnet werden soll. Der Sachbearbeiter will eine schriftliche Bestätigung vom Opa, dass das Geld wirklich von ihm ist, d. h. er glaubt dem Kontoauszug nicht.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

Nunja, streng genommen ist das eben Einkommen und wird gnadenlos ::angerechnet, da es ja über 100 €, bzw. 50 € Einmalige Zahlung/Jahr ::ist.

Es ist aber eine zweckgebundene Zuwendung.

Mit dieser Auskunft wäre ich in dieser pauschalen Form sehr sehr vorsichtig!
Zweckbestimmt sind 500 € für eine Urlaubsreise im Sinne des SGB 2 noch lange nicht, nur weil Opa schreibt, der Enkel soll verreisen.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz…
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch…

Mit Zweckbestimmten Einnahmen sind Schadensersatzansprüche, Einnahmen aus Ehrenämtern, Schmerzenzgeld etc. gemeint, aber sicher nicht geschenkte 500 €. :wink:

Das kannst du auch in diversen Diensanweisungen nachlesen.

Und es ist doch gar nicht die Rede davon, dass der Betrag
angerechnet werden soll. Der Sachbearbeiter will eine
schriftliche Bestätigung vom Opa, dass das Geld wirklich von
ihm ist, d. h. er glaubt dem Kontoauszug nicht.

Irgendiwe scheinst du ein Problem mit meinen Antworten zu haben.
Oder warum reitest du jetzt so auf dieser Sache mit der Bestätigung rum? Was bitte ist an meinem hinweis, dass das eigentlich anrechenbares Einkommen ist falsch? Ich lasse mich da gerne an Hand von Faktren belehren.

Im übrigen schrieb ich auch:

und jeden einzelnen Posten schriftlich bestätigt
haben möchte???

Ich denke, normal nur die relevanten, wenn Erklärungsbedarf
besteht.

Und wenn ich darüber hinaus noch weitere Infos gebe, verstehe ich nicht, was daran zu bemängeln ist. Insbesondere dann, wenn meine Infos auch noch korrekt sind und nicht total Off Topic.

Es geht in der Frage u.A. auch darum, ob es normal ist.

Dazu habe ich ja auch etwas geschrieben :wink: siehe oben.

TM

1 „Gefällt mir“

hallo

ich klinke mich hier mal mit ein da ich auch grad einen hartz4 fall unterliege. ich muss ebenfalls die letzten 3 monate kontoauszüge vorlegen, hab während dieser zeit aber sowohl artikel für mich, als auch für meine schwester versteigert. muss ich von meiner schwester eine schriftliche bestätigung vorlegen das sie das geld erhalten hat, und was ist mit den von mir versteigerten sachen. geld befindet sich momentan keines auf dem konto da meine alg1 zahlung auslief, würde das hartz4 amt noch wegen irgendwas rummeckern weil ich im oktober geld eingenommen habe (während dieser zeit war ich alg1 empfänger) ?

Hallo

ich klinke mich hier mal mit ein da ich auch grad einen hartz4 fall unterliege.

Es wäre aber wahrscheinlich etwas besser gewesen, einen neuen Artikel aufzumachen, da sich so alte Threads nur noch wenige angucken.

würde das hartz4 amt noch wegen irgendwas rummeckern weil ich im oktober geld eingenommen habe (während dieser zeit war ich alg1 empfänger) ?

Ab wann beantragst du denn ALG II?
Irgendwelche Bestätigungen oder so brauchst du erst ab dem betreffenden Monat.

Du belegst mit deinen 3 Kontoauszügen nur, dass du nicht noch irgendwelche Jobs oder Mieteinnahmen hast, von denen du nichts erzählen willst. Es geht wohl darum, dass sich der Sachbearbeiter ein Bild machen kann.

Ansonsten gilt das Zuflussprinzip, d. h. eine Einnahme gilt genau für den Monat, in dem sie dir zugeflossen ist. Wenn das im Oktober war, das braucht das Hartz-4-Amt dann nicht zu interessieren, außer vielleicht wenn es sehr große Summen waren (ich schätze frühestens so ab 4-stellig).

Dass Ebay-Verkäufe von alten Sachen - ebenso wie Flohmarktverkäufe - nicht als Einnahme, sondern als Umwandlung von Sachvermögen in Barvermögen gilt, das weißt du? Ansonsten kann man bei einem Verkauf die Unkosten von den Einnahmen abziehen, also den Kaufpreis vom erzielten Verkaufspreis. Eigentlich. Aber die original Quittung hat ja fast keiner mehr zu dem Zeitpunkt, und der erzielte Preis liegt ja in der Regel sehr weit unter dem Einkaufspreis. Von Gewinnen kann hier also nicht die Rede sein.

Frag ruhig weiter, im Hartz-4-Amt wirst du oft nicht beraten. Aber wie gesagt, besser in einem neuen Thread.

Viele Grüße
Simsy

hi danke für die antwort.

hartz4 habe ich ab dem 1.12. beantragt. das amt will die kontoauszüge vom 01.09.2008 - 01.12.2008. in diesem Zeitraum sind diverse ebay gelder eingegangen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

hartz4 habe ich ab dem 1.12. beantragt. das amt will die kontoauszüge vom 01.09.2008 - 01.12.2008. in diesem Zeitraum sind diverse ebay gelder eingegangen.

Das ist auf keinen Fall ein Problem.

Am besten fragst du direkt, wie die da künftige Ebay-Verkäufe sehen. Wie schon gesagt, die gelten eigentlich nicht als Einnahme. Es gibt da auch irgendein Gutachten oder sowas in der Richtung darüber. Aber es ist immer besser, wenn man das vorher abklärt.

Es könnte höchstens sein, dass es den Eindruck macht, als sei das in Wirklichkeit gewerblich gewesen, wenn es in sehr großem Stil passiert wäre. Aber dann wäre das ein Fall fürs Finanzamt, und ich glaub nicht, dass die Argen mit den Finanzämtern großartig zusammenarbeiten.

Viele Grüße