ein Jugendlicher geht angetrunken mit 2 Freunden abends/nachts zur Bank, da einer der Dreien noch Geld holen will.
In der Zeit, wo der eine Geld abhebt, warten die anderen Beiden mit einem Bier in der Hand am Kontoauszugsdrucker.
Einer der Beiden versucht das Bier auf dem schrägen Untergrund abzustellen, dabei kippt das Bier um und die Flüssigkeit läuft aus.
Die Bank stellt Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Kann auch den Täter ausfindig machen, woraufhin die Vorladung zur Polizei ausgestellt wird.
Dieser Kontoauszugsdrucker ist ja wahrscheinlich defekt.
Übernimmt die Kosten dafür die Haftpflichtversicherung?
Mit was für einer Strafe muss nach Jugendstrafrecht bei dieser Art der Sachbeschädigung gerechnet werden?
Bin gespannt auf die Antworten. Vielen Dank schon einmal im vorraus.
LG
In den Versicherungsbedingungen steht unter Ausschlüsse:
Haftpflichtansprüche aus Sachschaden, welcher entsteht durch allmahliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit, von Niederschlägen, ferner durch Abwässer, Schwammbildung usw
Was sagt da das Wort allmählich? Nur später auftretende Schäden werden nicht übernommen?