Hallo,
meine Freundin ist geschieden, hat ein Kind, sie besitzen beide das gemeinsame Sorgerecht.
Nun möchte sie ein Konto für das Kind einrichten. Benötigt sie da die Unterschrift ihres Exmannes?
Hallo,
meine Freundin ist geschieden, hat ein Kind, sie besitzen beide das gemeinsame Sorgerecht.
Nun möchte sie ein Konto für das Kind einrichten. Benötigt sie da die Unterschrift ihres Exmannes?
Hallo Tanja,
ja, Deine Freudin benötigt die Unterschrift des anderen gesetzlichen Vertreters. Nur wenn Sie nachweisen könnte, dass Sie allein das Sorgerecht hat ( z.B. Kopie Gerichtsurteil ) geht es allein.
Praxisinfo: Wenn in der Geburtsurkunde des Kindes der Exmann nicht mit drinn steht einfach probieren und dumm stellen ( bei Fragen: ja sie hat das alleinige Sorgerecht ) . Wenn es klappt gut wenn nicht siehe oben.
KES
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