Kontoeinsicht auf Fremdkonto bei Hartz4?

Liebe Experten

Mal angenommen ein Hartz4 Empfänger hat kein eigenes Konto, das Geld wird auf das Konto der Mutter angewiesen. Mal angenommen der Hartz4 Empfänger wird aufgefordert die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen.

Wäre das Rechtens? Es würden dann ja auch die Kontobewegungen von dritten sichtbar. Könnte man diese schwärzen ? Oder könnte man diese Aufforderung verweigern? Wie könnte man sonst damit umgehen?

Tumbleweed

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Hallo,

von dritten sichtbar. Könnte man diese schwärzen ? Oder könnte
man diese Aufforderung verweigern? Wie könnte man sonst damit
umgehen?

Habe ich auch immer gemacht. Die Beamten sehen es aber nicht gerne. Was geht es die an, wo ich mit EC-Karte einkaufe etc.
Die sehen doch den Kontostand, und solange der im Rahmen dessen ist, was du haben darfst, wüsste ich keinen Grund, dass das Amt wissen muss, was so alles auf meinem Konto passiert.

Erst recht, wenn fremde Daten mit dabei sind, wüsste ich nicht, warum man das offen legen müsste.

Allerdings dürfen die Ämter ja inzwischen Konten kontrollieren. Wie weit dies geht, weiß ich aber nicht. Ob die also jede Kontobewegung abrufen können.

Grüße Marion

Habe ich auch immer gemacht. Die Beamten sehen es aber nicht
gerne. Was geht es die an, wo ich mit EC-Karte einkaufe etc.
Die sehen doch den Kontostand, und solange der im Rahmen
dessen ist, was du haben darfst, wüsste ich keinen Grund, dass
das Amt wissen muss, was so alles auf meinem Konto passiert.

dies bezog sich nur auf das Schwärzen, nicht auf das Verweigern der Auskünfte, den davon würde ich dringend abraten!

Marion

Danke Marion,

Das brisante daran ist ja, das es garnicht das eigene Konto des Hartz4 Empfängers ist, sondern das seiner Mutter, die im übrigen nicht Unterhaltspflichtig ist.

Wenn man mal annimmt das der Empfänger die nicht zu ihm gehörenden Kontobewegungen / Kontostände schwärzt, dann wäre praktisch alles schwarz bis auf die Geldeingänge vom Arbeitsamt für den Empfänger.

Ein weiterer Aspekt wäre natürlich wenn die Mutter des Empfängers diese vielleicht mal selbst bräuchte, sind wären ja nicht zu brauchen, da geschwärzt.

Und noch einer, vielleicht müßte der Hartz4 Empfänger noch nachweisen das das Geld auf dem Konto seiner Mutter nicht seines ist??

Scheint doch komplizierter, oder?

Tumbleweed

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Gerne Tumleweed :smile:

Das brisante daran ist ja, das es garnicht das eigene Konto
des Hartz4 Empfängers ist, sondern das seiner Mutter, die im
übrigen nicht Unterhaltspflichtig ist.

Genau da denke ich, dass es die Sache verkompliziert, zumidest was die Einsicht in diese Daten betrifft.
Wie sich das rechtlich verhält weiß ich icht, aber kann die Tage gerne Mal nachforschen, wenn sich niemand meldet, der da bescheid weiß.

Wenn man mal annimmt das der Empfänger die nicht zu ihm
gehörenden Kontobewegungen / Kontostände schwärzt, dann wäre
praktisch alles schwarz bis auf die Geldeingänge vom
Arbeitsamt für den Empfänger.

Nicht zwingend, kommt auch daruaf an, was da noch auf diese Konto kommt und das Amt sehen möchte (Unterhalt, Kindergeld…)

Alles, was für das Amt und zur Überprüfung relevant ist, muss belegt werden. Wenn das Amt nun vermutet, dass dir ‚versteckte‘ Gelder zufließen, werden sie es sicher schwerer haben, den gesamten Kontoverlauf deiner mutter einzusehen. Aber wie gesagt, die rechtl. Möglichkeiten habe ich noch nicht ‚erforscht‘.

Ein weiterer Aspekt wäre natürlich wenn die Mutter des
Empfängers diese vielleicht mal selbst bräuchte, sind wären ja
nicht zu brauchen, da geschwärzt.

*lach* du kannst sie doch vorher kopieren :wink:

Ich habe sie als so gefaltet und mit Dokumenttesa zusammengeklebt, dass sie auf ein A4 Blatt passen und dann gescant.
Einmal gab ich diese zusammengepfriemelten Auszüge deiner Dame vom Amt, um sie zu kopieren. Als sie anfing, da zwischenrein schauen zu wollen, musste ich sie massiv bremsen :wink:

Und noch einer, vielleicht müßte der Hartz4 Empfänger noch
nachweisen das das Geld auf dem Konto seiner Mutter nicht
seines ist??

Frage doch einfach Mal nach, wie die sich das vorstellen und gemäß welcher Rechtsgrundlage sie welche Nachweise wollen und überhaupt fordern dürfen.

Scheint doch komplizierter, oder?

Hedenfalls komplizierter, als mit eigenem Konto :wink:

Grüßli

Hi,

hmmm, ist schon ein seltsames Ansinnen. Die Aussagekraft der Kontoauszüge geht ja gegen null, solange die Kontobewegungen (und vor allem die Zahlungseingänge) nicht eindeutig auf den H4-Empfänger hinweisen.

Ich würde dem Amt erstmal mitteilen, daß ich kein eigenes Konto habe, die Kontoinhaberin mir das Geld regelmäßig und direkt in bar auszahlt und außerdem die Herausgabe der Auszüge verweigert. Wenn das Amt dann immer noch Schwierigkeiten macht, würde ich mir einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgen und zu einem Anwalt gehen.

Es würde meinem Rechtsempfinden schon arg zuwiderlaufen, wenn der H4-Empfänger hier mit Sanktionen rechnen müßte.

Gruß Stefan

Mal angenommen ein Hartz4 Empfänger hat kein eigenes Konto,
das Geld wird auf das Konto der Mutter angewiesen. Mal
angenommen der Hartz4 Empfänger wird aufgefordert die
Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen.

Wäre das Rechtens? Es würden dann ja auch die Kontobewegungen
von dritten sichtbar. Könnte man diese schwärzen ? Oder könnte
man diese Aufforderung verweigern? Wie könnte man sonst damit
umgehen?

Tumbleweed

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