Hallo Fachleute,
wie kann man unter Berücksichtigung vom Datenschutz eine/mehrere Bankkonten eines Schuldners ermitteln oder können das nur Detekteien (aber WIE machen DIE das…)?
Wenn zB Gläubiger A einen Titel hat und der Schuldner B pfeift drauf und trägt trotz Eidestattl. Versicherung sein Geld zu einer anderen Bank als die im EV genannte - wie kann A das rausfinden?
Und noch besser: wie könnte A mehrere Geldinstitute bzw. alle in Deutschland abfragen ?
Meine Frage richtet sich hier speziell in Richtung Machbarkeit und möglichst günstig oder kostenlos.
Danke, Helge
Hallo,
Und noch besser: wie könnte A mehrere Geldinstitute bzw. alle
in Deutschland abfragen ?
gar nicht und das aus gutem Grund. Die einzigen, die derartige Abfragen vornehmen können, sind Behörden und die brauchen einen guten Grund (Deiner ist keiner). In Ausnahmefällen schickt der BdB Rundschreiben an alle Institute, wenn bspw. in einem Erbfall Konten gesucht werden.
Gruß
Christian
Hallo,
Hallo Fachleute,
wie kann man unter Berücksichtigung vom Datenschutz
eine/mehrere Bankkonten eines Schuldners ermitteln oder können
das nur Detekteien (aber WIE machen DIE das…)?
Wenn zB Gläubiger A einen Titel hat und der Schuldner B pfeift
drauf und trägt trotz Eidestattl. Versicherung sein Geld zu
einer anderen Bank als die im EV genannte - wie kann A das
rausfinden?
viele werden es jetzt nicht fassen: aber wenn Du einen berechtigtes Interesse nachweisen kannst, dann kann die Aufgabe ein Inkasso - Unternehmen durchaus in die Tat umsetzen. So wurde mir zumindest von Seiten eines Anwalts eines Inkasso-Unternehmens mitgeteilt.
Allerdings habe ich ihm „die Ohren lang gezogen“ und er ist ganz klein geworden! Die Rechtslage, also der Nachweis des berechtigten Interesses ist wohl eher auf dünnem Eis anzusiedeln. Aber den Versuch ist es Wert. Sollte der Schuldner bei der Ev gelogen haben, hat er ein echtes Problem. Sollte es auf o.a. Weg zu einer solchen Falschaussage gekommen sein, brauchst Du Dir vermutlich um den kleinen Datenschutz-Verstoß keine Sorgen machen.
Und noch besser: wie könnte A mehrere Geldinstitute bzw. alle
in Deutschland abfragen ?
Meine Frage richtet sich hier speziell in Richtung Machbarkeit
und möglichst günstig oder kostenlos.
Danke, Helge
Also ohne Inkasso-Unternehmen geht da nix. Und ich schätze, die sind nur am Kauf der Forderung interessiert. Und bei einer einzigen Forderung müsste es sich für die schon lohnen.
Gruß
Diemo
Hallo,
viele werden es jetzt nicht fassen: aber wenn Du einen
berechtigtes Interesse nachweisen kannst, dann kann die
Aufgabe ein Inkasso - Unternehmen durchaus in die Tat
umsetzen. So wurde mir zumindest von Seiten eines Anwalts
eines Inkasso-Unternehmens mitgeteilt.
wie soll das denn funktionieren?
Interessiert
Christian
Ich lass das mal so ungekürzt: ich hatte vor Monaten den Fall, dass in meiner Schufa-Auskunft sich ein Inkasso-Unternehmen breit machte. das habe ich allerdings schnell bereinigt und der mir schreibende Anwalt, der auf „berechtigtes Interesse verwies“ wurde auch schnell kleinlaut. der Eintrag war ziemlich schnell beseitigt.
Etwas anderes ist eh, dass in der Schufa nur Girokonten aufgeführt sind - und Kreditkarten. Das Geld würde der Schuldner sicher nicht dorthin bringen
Gruß
Diemo
Wer keine Ahnung hat, sollte einfach mal…
viele werden es jetzt nicht fassen: aber wenn Du einen berechtigtes Interesse nachweisen kannst, dann kann die Aufgabe ein Inkasso - Unternehmen durchaus in die Tat umsetzen. So wurde mir zumindest von Seiten eines Anwalts eines Inkasso-Unternehmens mitgeteilt.
Sicherlich kann das Inkasso- Unternehmen eine Schufa- Auskunft ziehen. In der Schufa stehen aber viele Konten und kontenähnliche Dinge nicht drin. Tagesgeldkonten z.B. fast immer nicht. Geschäftskonten übrigens zu 80% auch nicht. Auch das schufafreie behelfsmäßige Girokonto Global MasterCard Premium (http://www.global-mastercard.de) nicht. Auch Prepaid- Kreditkarten sind dort nicht zu finden. Usw., usw.
Gerüchteweise können Behörden durch Anfrage bei einer Zentralstelle (BaFin ???) alle Bankverbindungen feststellen. Aber für eine Privatperson, und erst recht mit wenig Aufwand, ist das nicht machbar.
Sicherlich kann das Inkasso- Unternehmen eine Schufa- Auskunft
ziehen.
Nein, kann es nicht so ohne weiteres. Wer lesen kann ist übrigens klar im Vorteil.
In der Schufa stehen aber viele Konten und
kontenähnliche Dinge nicht drin. Tagesgeldkonten z.B. fast
immer nicht. Geschäftskonten übrigens zu 80% auch nicht. Auch
das schufafreie behelfsmäßige Girokonto Global MasterCard
Premium (http://www.global-mastercard.de) nicht. Auch Prepaid-
Kreditkarten sind dort nicht zu finden. Usw., usw.Gerüchteweise können Behörden durch Anfrage bei einer
Zentralstelle (BaFin ???) alle Bankverbindungen feststellen.
Aber für eine Privatperson, und erst recht mit wenig Aufwand,
ist das nicht machbar.
… wie lautete noch Dein Titel… ???
Gruß
Diemo
Die Frage war doch, wie man also Privatperson alle Konten einer beliebigen Person herausfinden kann, sofern ich da nicht irgendetwas falsch verstanden habe.
Wenn sich jemand eine Schufa-Auskunft zieht, stehen darin die Konten, bei denen eine Kreditaufnahme (sprich in der Regel Überziehung) möglich ist. Mal abgesehen davon, daß eine Privatperson als solche keine Schufa-Auskunft über eine fremde Person erhält, ist doch so nicht gewährleistet, daß man darüber alle Konten erhält, über die diese Person verfügt.
Von Sparkonten geht das über Konten bei Kreditinstituten, die der Schufa gar nicht angeschlossen sind, bis hin zu laufenden Konten, bei denen keine Überziehung möglich ist - wobei ich mir bei letzterem zugegebenermaßen nicht ganz sicher bin.
Wenn es so einfach wäre, alle Konten einer Person herauszufinden, müßte der BdB nicht die erwähnten Rundschreiben an seine Mitglieder verschicken, um die Konten zu finden.
Gruß
Christian
ähem - dass wird alles etwas unübersichtlich:
Gläubiger A weiß durch Kopie des EV ein Konto des Schuldners B, welches lt. EV-Angabe 3000 Euro miese hat - gleichzeitig weiß A aber von ordentlichen Einkünften des B.
Frage lautet also: wie kann A erstens bei der durch die EV bekannte Bank eine Anfrage machen (wohl durch eine Pfändungsüberweisung des Amtsgerichtes o.ä.) und aber auch evtl. ein oder zwei weitere Geldinstitute am Ort abfragen lassen?
(hierbei läge A ein vollstreckungsfähiges Urteil vor, m.E. also ein sog. Titel)
so - nächste Runde
Danke für das Interesse,
Helge
im Normalfall wird die Bank dir keine Auskunft zu Konten anderer Kunden erteilen. Auch nicht mit einem Titel.