Hallo Tina,
mein Konto wurde aufgrund eines offenen Rückzahlungsbetrages bei der Arbeitsagentur
gepfändet. Diesen Betrag in Höhe von 188,- € konnte ich leider aufgrund meiner
Arbeitslosigkeit nicht bezahlen. Ich hatte vor diesen Betrag von meiner Steuerrückzahlung zu
begleichen, aus diesem Grund habe ich auch erstmal nicht auf die Mahnungen reagiert, selbst
schuld, ich weiss. Nun ist leider vor meiner Steuerrückzahlung die Kontopfändung erfolgt. Eine
Woche nach der Pfändung wurde mein Arbeitslosengeld überwiesen und da ich inzwischen
wieder in Lohn und Brot stehe habe ich die Pfändungsüberweisung von seiten der Bank aus
veranlasst damit mein Konto wieder freigegeben wird. Die Pfändungsüberweisung erfolgte am
30.4. und die Bankangestellte sagte mir das die Pfändung damit aufgehoben ist und mein
Konto wieder freigegeben wird. Damit ich meine Miete bezahlen konnte hob ich dann direkt am
Schalter Geld ab weil die Freigabe wohl bis nach dem Wochenende dauert. In der
vergangenen Woche ist mein Konto immer noch nicht freigegeben worden, ich kam auch erst
aufgrund meiner Arbeitszeiten dazu am Samstag nochmal bei der Bank nachzufragen warum
die Sperre noch besteht. Dort wurde mir gesagt dass die Pfändung aus der Datenbank
rausgenommen ist und die Karte nur noch nicht für Geldautomaten freigegeben ist, dies würde
nach dem Wochenende erfolgen, ich konnte aber wieder Geld direkt am Schalter abheben.
Heute nun habe ich mir einen Kontoauszug gezogen, dies ging die ganze Zeit, und gesehen
dass die Steuerrückzahlung da ist. Ich wollte also Geld am Automaten abheben, doch dies
geht immer noch nicht. Muss ich diese Freigabe extra beantragen obwohl mir gesagt wurde
das diese automatisch erfolgt oder muss die Arbeitsagentur erst den Eingang der Zahlung
bestätigen bevor dies erfolgt. Danke im vorraus für die hoffentlich helfende Antwort.