Kontoführung Mitbenutzer

Hallo,
ich habe eine Frage, die ich ungerne mit der Bank klären möchte, obwohl die mir sicher sofort weiterhelfen würden.

Mein Freund hat vor Jahren eine geschäftliche Pleite hingelegt und eine eidesstattliche Versicherung geleistet.
Seitdem laufen alle seine Einnahmen über mein Konto. Namentlich erscheint er nirgendwo, weil er befürchtet, dass dann eine Pfändung auflaufen könnte.
Bei ihm gibt es nichts zu holen und ich möchte mein Geld nicht seinen Gläugiern in den Rachen werfen.

Allerdings finde ich die technische Abwicklung nervig. Wir haben dadurch nur eine Karte und ein Tamagochi für die Internet-Abwicklung.

Gibt es eine Möglichkeit ihn als „Mitbenutzer“ eintragen zu lassen, das Konto bleibt aber meines ohne dass jemand Zugriff darauf hat?

Viele Grüße
winnie

Mein Freund hat vor Jahren eine geschäftliche Pleite hingelegt und eine eidesstattliche Versicherung geleistet. Seitdem laufen alle seine Einnahmen über mein Konto. Namentlich erscheint er nirgendwo, weil er befürchtet, dass dann eine Pfändung auflaufen könnte.

Du brichst damit den Kontovertrag mit Deiner Bank (Geldwäschegesetz, Kontoführung nur auf eigene Rechnung laut Kontovertrag etc.), und machst Dich evtl. strafbar, weil Du Deinem Freund hilfst, Geld an dessen Gläubigern vorbeizuschaffen.

Ich kann nur dringend raten, diesen Zustand zu beenden, bevor die Bank Dein Konto kündigt. Dein Freund kann jederzeit einen eigenes Konto eröffnen (z.B. Global masterCard Premium mit Kontofunktion; http://www.global-mastercard.de).

Bei ihm gibt es nichts zu holen und ich möchte mein Geld nicht
seinen Gläugiern in den Rachen werfen.

Allerdings finde ich die technische Abwicklung nervig. Wir
haben dadurch nur eine Karte und ein Tamagochi für die
Internet-Abwicklung.

Gibt es eine Möglichkeit ihn als „Mitbenutzer“ eintragen zu
lassen, das Konto bleibt aber meines ohne dass jemand Zugriff
darauf hat?

Viele Grüße
winnie

Hallo Erdbeerzunge,
danke für deine Antwort. Da meine Anfrage irgendwie auch im Forum gelandet ist kopiere ich meine Antwort mal hierein.
Mit ist das Ganze eher peinlich und an Gläubigern wird gar nichts vorbeigeschafft. Bleibt nämlich nichts. s.u.

winnie

Danke für eure Antworten.
Das hört sich ja wirklich dramatisch an, Geldwäsche. Wenn es mal was zu waschen gäbe. Oder was an Gläubiger abzuführen. Mit e.V. kriegt man auch keinen vernünftigen Job.

Er hatte mal ein eigenes Konto, hat in der Zeit Hartz IV bezogen, da ist wirklich viel zu waschen und zu pfänden. Dann lief eine Pfändung auf und seine Bank hat das Konto gesperrt. Das liess sich natürlich klären, aber das dauert. In der Zeit musste ich dann wieder einspringen. Das ganze 2x und die Bank war sehr ungehalten. Das umgehen wir mit dem „gemeinsamen“ Konto.

Privatinsolvenz geht bei Geschäftskonkurs nicht so einfach. Er ist gerade dabei, aber ein Gläubiger stellt sich quer. Und, was macht man dann?

Meine Frage geht eigentlich dahin, normalerweise würde ich ein gemeinsames Konto führen. Aber so weit ich weiss, könnte dann mein Geld auch für seine Schulden gepfändet werden. Oder sehe ich das falsch? Es geht in keiner Weise darum Gelder irgendwem zu hinterziehen, sondern ich möchte mein Geld schützen.

Also sollte es mit der Vollmacht hoffentlich funktionieren.

Danke noch mal
winnie