Kontoführung Mitbenutzer

Hallo,
ich habe eine Frage, die ich ungerne mit der Bank klären möchte, obwohl die mir sicher sofort weiterhelfen würden.

Mein Freund hat vor Jahren eine geschäftliche Pleite hingelegt und eine eidesstattliche Versicherung geleistet.
Seitdem laufen alle seine Einnahmen über mein Konto. Namentlich erscheint er nirgendwo, weil er befürchtet, dass dann eine Pfändung auflaufen könnte.
Bei ihm gibt es nichts zu holen und ich möchte mein Geld nicht seinen Gläugiern in den Rachen werfen.

Allerdings finde ich die technische Abwicklung nervig. Wir haben dadurch nur eine Karte und ein Tamagochi für die Internet-Abwicklung.

Gibt es eine Möglichkeit ihn als „Mitbenutzer“ eintragen zu lassen, das Konto bleibt aber meines ohne dass jemand Zugriff darauf hat?

Viele Grüße
winnie

Hallo,

bei Habenbuchungen auf Namen Dritter wäre ich vorsichtig. Das ist (laut GWG glaub ich) nicht erlaubt. Wenn deiner Bank das auffällt, kann es sein, dass sie eine Sperre setzt.

Zu deiner Frage: Bei einer Vollmacht soll es möglich sein, eine zweite Karte zu bekommen.

Gruß

Nils

Hallo,

wie der Vorredner bereits sagte: Eine Vollmacht ist möglich, wenn Du ihm soweit vertraust, er kann dann auch theoretisch eine Karte und einen separaten Onnline-Banking-Zugang haben.

Ich muss aber mal den moralischen Finger heben:

Er hat Schulden, er hat eine e.V. und er hat die Pflicht, alle Einnahmen, die über sein Existentminumum liegen, abzuführen. Er kann auch eine Privatinsolvenz hinlegen.

In der momentanen Situation macht er sich strafbar und Dich könnte man theoretisch auch der Beihilfe bezichtigen.

Nur mal so zur Info.

Gruss

Hans-Jürgen

Danke für eure Antworten.
Das hört sich ja wirklich dramatisch an, Geldwäsche. Wenn es mal was zu waschen gäbe. Oder was an Gläubiger abzuführen. Mit e.V. kriegt man auch keinen vernünftigen Job.

Er hatte mal ein eigenes Konto, hat in der Zeit Hartz IV bezogen, da ist wirklich viel zu waschen und zu pfänden. Dann lief eine Pfändung auf und seine Bank hat das Konto gesperrt. Das liess sich natürlich klären, aber das dauert. In der Zeit musste ich dann wieder einspringen. Das ganze 2x und die Bank war sehr ungehalten. Das umgehen wir mit dem „gemeinsamen“ Konto.

Privatinsolvenz geht bei Geschäftskonkurs nicht so einfach. Er ist gerade dabei, aber ein Gläubiger stellt sich quer. Und, was macht man dann?

Meine Frage geht eigentlich dahin, normalerweise würde ich ein gemeinsames Konto führen. Aber so weit ich weiss, könnte dann mein Geld auch für seine Schulden gepfändet werden. Oder sehe ich das falsch? Es geht in keiner Weise darum Gelder irgendwem zu hinterziehen, sondern ich möchte mein Geld schützen.

Also sollte es mit der Vollmacht hoffentlich funktionieren.

Danke noch mal
winnie

Dafür gibt es die P Konten
Morgen,

http://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndung#Pf.C…

cu Naseweis

Hi,

es geht nicht um Geldwäsche. Es ist strafbar, sein Geld woanders hinzubringen, wenn eine Pfändung bevorsteht, also dem Gläubiger eine lange Nase zu drehen.

Sobald ihr ein Gemeinschaftskonto macht, ist er Mitinhaber und bei einer Pfändung wäre das Konto zu. Es ist dabei egal, wessen Geld da grade liegt.

Gruss

Hans-Jürgen

Hallo,

was hat denn das P-Konto mit der Problematik der Fragestellerin zu tun ? Das Thema Kontoinhaber ist da unverändert.

Gruss

Hans-Jürgen

Hallo,

man darf davon ausgehen, dass er bisher erfolglos bei einer Kontoeröffnung auf eigenen Namen war und deshalb das Geld über das Konto der Freundin laufen lässt. Das P-Konto ist da keine schlechte Idee. Er ist wieder selbstständig, kann agieren und die freundin ist aus dem Schneider. Man muss nur eine Bank finden, wo er ein Konto bekommt, welches in ein P-Konto umgewandelt werden kann. Mir ist da nur die Global Mastercard der Schäbwischen Bank bekannt (https://www.global-mastercard.de/premium ).

Grüße

Beratungsresistenz
Du zeigst eine Beratungsresistenz, daß es schon fast weh tut.

Nicht nur ich (per Nachricht) habe Dir geschrieben, daß Du ein riskantes Spiel spielst. Das ist kein Spaß mehr.

Wenn Du Kunde in meiner Filiale wärst, und es würde herauskommen daß Du Geld für dritte über Dein Konto transferieren würdest (weil der Dritte ansonsten mit einer Pfändung rechnen müßte), würde ich dein Konto sofort kündigen. Ich habe einfach keine Lust mehr auf die Bearbeitung der endlosen Schriftsätze von Polizei, Gericht etc., welche diese mißbräuchlich genutzten Konten mit sich bringen…

Denke daran: Auch die Bank kann Konten jederzeit fristgemäß kündigen!
Die Bank hat einfach keine Lust auf den erhöhten Aufwand, den zweckentfremdet genutzte Konten mit sich bringen (Bearbeitung von Schriftsätzen von Polizei und Anwälten etc.).

Es gibt mittlerweile Möglichkeiten auch für von Pfändung Bedrohte, ein stabiles Konto zu erhalten, auf dem Eingänge in Höhe des Pfändungsfreibetrages nicht gepfändet werden. „Finanzmaus“ hat hier bereits einen guten Tipp gegeben.

Wenn Du jetzt den Knall noch nicht gehört hast, kann ich Dir auch nicht mehr helfen.

Du bist ein lustiger Mensch.

Du hast so ein Glück, dass der GwG Abteilung dein Konto noch nicht aufgefallen ist (warscheinlich weil die Beträge nicht so hoch sind).
Aber auffällige Konten, die in Verdacht geraten, dass Geld (ohne Angabe der Klausel) zu gunsten Dritter verwaltet wird, werden beobachtet und können direkt an die Polizei gemeldet werden. Bist du erst einmal aufgefallen, ist es zu spät.
Du hast dich der Geldwäsche strafbar gemacht, dein Kollege der Hinterziehung von Gläubigergeldern.
Viel Spaß beim Gerichtsverfahren, und ich hoffe es hat sich wenigstens gelohnt und vom Hinterziehungsgewinn bleibt auch nach dem teuren Anwalt noch was übrig.

Gruß

Hallo,

Bei ihm gibt es nichts zu holen und ich möchte mein Geld nicht
seinen Gläugiern in den Rachen werfen.

so, so, in den „Rachen werfen“. Ich übersetze das mal für Dich: Dein Freund schuldet anderen Menschen Geld und anstatt wenigstens den Anstand zu besitzen, alles zu tun, um seine Schulden zu begleichen, schreibst Du davon, daß man das Geld dann ja den Gläubigern in den Rachen werfen würde.

Allerdings habe nicht nur ich damit ein Problem, sondern auch der Gesetzgeber:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__283.html

Man schätzt übrigens, daß rd. 20% der Insolvenzen durch schlechte Zahlungsmoral der Schuldner verursacht werden.

C.

Du hast dich der Geldwäsche strafbar gemacht,

Ich bitte um Nennung des einschlägigen Paragraphen.

Es dankt

Christian

glaub §3

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glaub §3

Welches Gesetz?

Rate mal …

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und für wen gilt §3 GWG? (Tipp: steht gleich am Anfang)

Daher finde ich die frage welches Gesetz gar nicht mal sooo blöd… denn das lässt dir Spielraum :wink:

Rate mal …

Mir scheint eher, daß Du rätst. Die Behauptung, die Fragestellerin hätte sich der Geldwäsche schuldig gemacht, ist vollkommen absurd.

Das hier ist der Straftatbestand „Geldwäsche“:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__261.html

Von schweren Straftaten gibts hier keine Spur.

Wie mein Vorredner schon sagte, richtet sich das Geldwäschegesetz darüber hinaus nur an Kreditinstitute u.ä. und ist damit hier schon mal gleich gar nicht einschlägig. Spaßeshalber dennoch der Hinweis auf § 3 GwG:
http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2008/__3.html

Tja…

Neben den insolvenzbezogenen Problemstellungen gibt es hier nur einen Aspekt, der im weitesten Sinne mit Geldwäsche zu tun hat und das ist ein Verstoß gegen die bei Kontoeröffnung unterschriebene Klausel, daß das Konto nur auf eigene Rechung verwendet wird und der Kontoinhaber auch der wirtschaftlich Begünstigte ist. Das ist aber nur ein zivilrechtliches Thema und hat nichts mit irgendwelchen Straftaten zu tun.

C.

Mein Gott, bin ich ein Verbrecher?

  1. habe ich geschrieben, dass ich nicht den Schuldnern meines Freundes das Geld in den Rachen werfen will. Was habe ich mit seinen Geschäftsschulden zu tun?
  2. Mein Freund würde ja seine Gläubiger bedienen, wenn er könnte. Aber meistens muss er mit Hartz4 auskommen. Arbeitsstellen mit geringer Entlohnung wurden bisher bei der ersten eingehenden Pfändung vom Arbeitgeber gelöst. Arbeitsstellen mit guter Entlohnung kriegt man mit e.V. nicht.
    Wir sind beide Klein- bis Kleinstverdiener, wo es gar nichts zu hinterziehen gibt.
    Danke für den Hinweis auf das P-Konto, das wußte ich nicht. Es würde vermutlich das Problem lösen, dass bei einer eingehenden Pfändung sein eigenes Konto vorübergehend lahmgelegt würde und ich dann wieder finanzieren muss. Das ist der einzige Hintergrund.

Dass ihr mich vehement auf die Gesetzeslage hinweist, nehme ich dankend zur Kenntnis. So klar war mir das nicht. Es muss sich also etwas ändern. Aber dass ihr mich hier wie einen Betrüger hinstellt, finde ich nicht in Ordnung. Ich wünsche keinem von euch, dass er in so eine Lage kommt, auch nicht als indirekt Beteiligter.

Im Übrigen möchte ich mal darauf hinweisen, dass sich bei der anlaufenden Privatinsolvenz aus Geschäftskonkurs eine Bank als einziger Gläubiger dagegenstellt. D.h. er wird die Schulden nie los. Dann lieber bei Ex-Qualle auf Christ kaufen und nach 7 Jahren ist man quitt.

Ich bedanke mich für eure Meinungen und Hinweise.
Gruß
winnie

Mein Gott, bin ich ein Verbrecher?

  1. habe ich geschrieben, dass ich nicht den Schuldnern
    meines Freundes das Geld in den Rachen werfen will. Was habe
    ich mit seinen Geschäftsschulden zu tun?

Nix.

  1. Mein Freund würde ja seine Gläubiger bedienen, wenn er
    könnte. Aber meistens muss er mit Hartz4 auskommen.
    Arbeitsstellen mit geringer Entlohnung wurden bisher bei der
    ersten eingehenden Pfändung vom Arbeitgeber gelöst.
    Arbeitsstellen mit guter Entlohnung kriegt man mit e.V. nicht.
    Wir sind beide Klein- bis Kleinstverdiener, wo es gar nichts
    zu hinterziehen gibt.

Dan kann man aber auch nichts pfänden.

Danke für den Hinweis auf das P-Konto, das wußte ich nicht.

achtung: Es kostet u. U. mehr Kontoführung. In einigen AGBs sind mir monatliche Gebühren von über 10€ untergekommen.

Es
würde vermutlich das Problem lösen, dass bei einer eingehenden
Pfändung sein eigenes Konto vorübergehend lahmgelegt würde und
ich dann wieder finanzieren muss. Das ist der einzige
Hintergrund.

Bei Gericht Pfändungsschutz beantargen, dann müsste die Kohle wieder auf dem Konto landen.

Dass ihr mich vehement auf die Gesetzeslage hinweist, nehme
ich dankend zur Kenntnis. So klar war mir das nicht. Es muss
sich also etwas ändern. Aber dass ihr mich hier wie einen
Betrüger hinstellt, finde ich nicht in Ordnung. Ich wünsche
keinem von euch, dass er in so eine Lage kommt, auch nicht als
indirekt Beteiligter.

eine auch nicht ganz billige methode: Er lässt sich vom Amt einen Barscheck ausstellen, mit dem er sin ALgII bar bei Post- und Deutscher Bank holen kann. Kostet aber 5€ pro Abholung.
Und seine Zahlungen an Miete odre so könnte er m. E. weiter über dich abwickeln, er müsste dan die Kohle bar rausrücken Alternativ auch eine Einzahöung auf das jewreilige Konot möglich. Kostet aber auch teures Geld, wieder so um 5€.

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Hi,

einfach alle, sie möchte das Problem gelöst haben. Ihr freund macht ein Pfändungsschutzkonto auf und muss dann nicht mehr ihr Konto benutzen.

schönes Wochenende