Kontoführungsgebühren

Ist eine Bank verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass sie ab dem Tag x Kontoführungsgebühren einziehen wird? Insbesondere wenn man vorher freigestellt war. Das ärgerliche ist ja, man merkt es immer erst 3 Monate später bei Quartalsende, sonst hätte ich sofort bei Hinweis das Konto gekündigt…

Ist eine Bank verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass sie ab
dem Tag x Kontoführungsgebühren einziehen wird? Insbesondere
wenn man vorher freigestellt war.

Warum war man freigestellt?

Wenn die Freistellung erfolgt, weil man z.B. unter 20 Jahre alt war, dann muß die Bank nicht eigens noch mal darauf hinweisen, daß die Begünstigung wegfällt, wenn man das Alter überschritten hat.

Es wäre zwar nett von der Bank, aber es ist nicht nötig, denn man weiß ja bei solchen Modellen, daß die Begünstigung an bestimmte Voraussetzungen gebunden war.

Gruß
Edith

Hallo,

Ist eine Bank verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass sie ab
dem Tag x Kontoführungsgebühren einziehen wird? Insbesondere
wenn man vorher freigestellt war. Das ärgerliche ist ja, man
merkt es immer erst 3 Monate später bei Quartalsende, sonst
hätte ich sofort bei Hinweis das Konto gekündigt…

es ist (leider) überall das Selbe. Wer seine Verträge nicht im Auge behält, zahlt unter Umständen drauf. Ich möchte nicht wissen, wieviele Leute ein Leben lang bei ihrer Bank bleiben, weil sie zur Geburt mal 5 DM geschenkt bekommen haben, auch wenn die noch so teuer ist oder wieviele Handyverträge sich verlängern, weil man vergisst sie zu kündigen oder …

Cu Rene

Hurra, da beiß ich in den Teppich und danke euch trotzdem…