Kontoführungsgebühren

Hallo zusammen,

laut Gerichtsurteil des BGH VI ZR 388/10 sind AGB zu Entgeltklauseln über die Zahlung einer monatlichen Gebühr bei Kreditverträgen nicht zulässig.
Meine Bank hat mir auf eine Anfrage nach Rückerstattung geantwortet, dass dieses Urteil nicht auf meine Verträge anwendbar sei, da ich eine Sondervereinbarung zu 12 EUR Kosten pro Jahr und Vertrag unterschrieben habe. Das habe ich tatsächlich. Ist das Urteil damit tatsächlich nicht auf meinen Fall anwendbar, oder möchte sich die Bank nur herausreden? Im Kern erklärt das Urteil ja, das dem Kunden keine Kosten entstehen dürfen für Auswertungen die der Bank zum Geschäftszweck dienen.

MFG Johannes

Hallo,

Meine Bank hat mir auf eine Anfrage nach Rückerstattung
geantwortet, dass dieses Urteil nicht auf meine Verträge
anwendbar sei, da ich eine Sondervereinbarung zu 12 EUR Kosten
pro Jahr und Vertrag unterschrieben habe. Das habe ich
tatsächlich. Ist das Urteil damit tatsächlich nicht auf meinen
Fall anwendbar, oder möchte sich die Bank nur herausreden? Im
Kern erklärt das Urteil ja, das dem Kunden keine Kosten
entstehen dürfen für Auswertungen die der Bank zum
Geschäftszweck dienen.

das Urteil bezieht sich auf AGB der Kreditinstitute. In diesen darf - nach dem Urteil - kein Kontoführungsgebühr für Darlehens konten festgeschrieben sein. Standardklauseln, die nicht verhandelbar sind, werden AGB gleichgesetzt. Wenn also Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten individuell ausgehandelt wurden, ist das Urteil nicht anwendbar.

Dazu gibts übrigens auch einen Artikelbaum im Brett Kredite & Geldanlagen - inkl. einem Artikel von mir zu dem Thema.

Gruß
Christian

Guten Tag,

Hallo Christian,

danke. Die Bank war wohl damals (2004) nicht dumm. Ich habe bei der Sparkasse zu den 3 Darlehensverträgen eine sogenannte „Sondervereinbarung“ unterschrieben. In dieser sind die 12 EUR „Kontoführungsgebühren“ vereinbart. Natürlich hatte ich keine Wahl und die Kontoführungsgebühren werden meines Wissens mit ALLEN Darlehensnehmern vereinbart. Das ist Sparkassenüblich. Also schau ich vermutlich in die Röhre… aber vielleicht kann ich ja die Sondervereinbarung nachträglich kündigen! Mal schauen was die darauf sagen ;o)
Grüße Johannes