Liebe/-r Experte/-in,
mein Darlehenskonto bei meiner Bank wird jährlich mit
15.- Gebühr belastet. Bezogen auf das BGH-Urteil
XI ZR 388/10 von 2011 würde man mir zwar die Gebühr vergangener Jahre zurückerstatten, in Zukunft dann aber keinen Kontoauszug mehr erstellen, den ich für’s Fiananzamt allerdings bräuchte. Ist das statthaft?
Mit weihnachtlichem Gruß
Andrea