Hallo miteinander,
im Jahr 2006 habe ich bei einer Bank ein Darlehen mit 5-jähriger Zinsbindung aufgenommen und dieses bereits nach 58 Monaten getilgt. In den monatlichen Kreditraten waren jeweils € 1,50 an Kontoführungsgebühren enthalten, die ich nun wegen des BGH-Urteiles XI ZR 388/10 von der Bank zurückgefordert habe. Von den geforderten € 87,00 (58 Raten) hatte mir die Bank nunmehr lediglich € 55,50 (37 Raten) unter Verweis auf die Verjährungsfrist erstattet.
Frage: Ist dieses legitim, auch wenn die Berechnung von Kontoführungsgebühren nach höchstrichterlichem Urteil von Anfang an nicht rechtens war? Ich bin der Meinung, daß mein Rückerstattungsanspruch vom Beginn des Darlehens an besteht. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Auch ein Diebstahl ist von vorn herein illegal verjährt aber auch und ist nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr strafbar. Das die Bank nur die drei Jahre berücksichtigt hat ist zwar nicht kulant aber immerhin rechtlich korrekt.
Hallo,
ja, ist verjährt,
sorry, dennoch schönen Tag noch.