Hallo
Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos durch die Bank ist unwirksam.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/…
Ich möchte mal die bereits gezahlte Gebühren zurückverlangen.
Habe ich ein Anspruch auf die Rückerstattung der bereits gezahlten Kontoführungsgebühren wenn in in Vertrag „Kontoführungsgebühr: 36,00 EUR p.a.“ und in AGB:
„Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Kredite und Leistungen ergibt sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ und ergänzend aus den „Preis- und Leistungsverhältnis“. Wenn ein Kunde einen dort aufgeführten Kredit oder eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preisverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. Für die darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Bank die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bestimmen.“ steht?
Hier ist ein Musterbrief http://www.verbraucherzentrale-sh.de/mediabig/161851…
Da steht aber nichts dass die Bank weiterhin keine Gebühren von Konto abbuchen soll. Soll man darauf hinweisen oder machen die es auch so?