Kontoführungsgebühren bei Kredit

Liebe/-r Experte/-in,
habe gelesen, dass ich die Kontoführungsgebühren bei Kreditkonto zurückverlangen kann.
Gilt dies auch für die Bearbeitungsgebühren bei Abschluss eines Kredites? Das wären bei mir immerhin fast 1.000 Euro.
Danke für jede Antwort.

Liebe/-r Experte/-in,
habe gelesen, dass ich die Kontoführungsgebühren bei
Kreditkonto zurückverlangen kann.

Nur dann evtl., wenn diese in AGB’s etc. versteckt waren.

Gilt dies auch für die Bearbeitungsgebühren bei Abschluss eines Kredites?

Nein.

Und: Niemand möchte Kunden haben, die mit Spitzfindigkeiten Verträge nachträglich anfechten. Bei uns würdest Du beim ersten Versuch komplett fristgemäß rausfliegen (Konto, Karten, Tagesgeld etc.), außer wenn wir an Dir sehr viel verdienen würden.

Grüße

Erdbeerzunge

Hallo Christine,

Leider kann man da nicht pauschal ja oder nein sagen. Es hängt davon ab, wann der Kredit vergeben wurde (welche Gesetze damals galten) und ob die 1.000 Gebühr in den Effektivzins eingerechnet wurden oder nicht. Falls sie eingerechnet wurden kannst Dus vergessen. Wenn die Gebühr aber nicht in den Effektivzins eingerechnet wurde sehe ich durchaus Chancen.

Grüßle

hallo, das betrifft nur die Kontoführungsgebühr, nicht die Bearbeitungsgebühren. Alles Gute