Kontoführungsgebühren für Gemeinschaftskonto?

Guten Morgen zusammen,

zunächst einmal wünsche ich Euch allen ein frohes neues Jahr 2007.

Ich habe ein kurze Frage zur Erhebnung von Kontoführungsgebühren.
Folgender Fall: Es existiert ein Gemeinschaftskonto. Kontoinhaber A ist Student und damit von den Kontoführungsgebühren befreit. Kontoinhaber B ist erwerbstätig und muss daher Kontoführunsgebühren zahlen. meine Frage nun: Dürfen Kontoführungsgebühren in voller Höher erhoben werden? Oder gar nicht? Oder nur anteilig?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe,
Hatschepsut22

Hallo Hatschepsut22,
da es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt, besteht kein Anspruch auf die kostenlose oder preislich reduzierte Kontofuehrung. Was wurde denn bei der Kontoeroeffnung besprochen? An Stelle von A + B wuerde ich ein Gespraech mit der Bank suchen und so eine Loesung herbeifuehren. Im Moment gibt es ja auch viele Angebote fuer kostenlose Girokonten (z.T. sogar mit Startguthaben). Da die Banken ungern gute Kunden verlieren, ist die Verhandlungsposition nicht schlecht. Viel Erfolg.
Gruss,
Alfred

hi

Folgender Fall: Es existiert ein Gemeinschaftskonto.
Kontoinhaber A ist Student und damit von den
Kontoführungsgebühren befreit. Kontoinhaber B ist erwerbstätig
und muss daher Kontoführunsgebühren zahlen. meine Frage nun:
Dürfen Kontoführungsgebühren in voller Höher erhoben werden?
Oder gar nicht? Oder nur anteilig?

dazu gibt es keine gesetzliche regelung.
der logik nach aber volle gebühren, sonst könnte sich ja jeder mit seinem kumpel, der student ist, ein konto für umme führen lassen.
warum nimmt nicht jeder ein eigenes konto, dann spart ihr euch den ärger.

evtl. hat die bank ja auch kostenfreie konten im portfolio (zb. onlinekonten o.ä).
da würd ich mal fragen.

grüße

uwe

Ich habe ein kurze Frage zur Erhebnung von
Kontoführungsgebühren.
Folgender Fall: Es existiert ein Gemeinschaftskonto.
Kontoinhaber A ist Student und damit von den
Kontoführungsgebühren befreit. Kontoinhaber B ist erwerbstätig
und muss daher Kontoführunsgebühren zahlen. meine Frage nun:
Dürfen Kontoführungsgebühren in voller Höher erhoben werden?
Oder gar nicht? Oder nur anteilig?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe,
Hatschepsut22

Hallo Hatschepsut22,
den beiden Vorpostern kann ich da nur zustimmen.
Wie wäre denn die Möglichkeit, dass der Student das Konto alleine eröffnet, und der andere Erwerbstätige Vollmacht bekommt? dann läuft es als Studentenkonto, und der andere kann trotzdem verfügen, bekommt auch eine eigene Karte…
Ich würd das so probieren!!

Viele Grüße und auch einen guten Start ins neue Jahr
Deli

Hallo Hatschepsut22,
den beiden Vorpostern kann ich da nur zustimmen.
Wie wäre denn die Möglichkeit, dass der Student das Konto
alleine eröffnet, und der andere Erwerbstätige Vollmacht
bekommt? dann läuft es als Studentenkonto, und der andere kann
trotzdem verfügen, bekommt auch eine eigene Karte…
Ich würd das so probieren!!

Viele Grüße und auch einen guten Start ins neue Jahr
Deli

Ehrlich gesagt, halte ich das für einen wirklich schlechten Vorschlag. Rechtlich läuft das Konto auf den Namen des Studenten, der damit nach außen Eigentümer des Geldes ist. Er kann sich mit dem Geld absetzen oder kann es nach Herzenslust ausgeben, ohne daß der Erwerbstätige das zunächst verhindern kann. Von steuerlichen und erbrechtlichen Folgen ganz zu schweigen.

Mittlerweile gibt es doch ohne Ende Banken, die kostenlose Konten anbieten. Mit der NetBank bin ich sehr zufrieden. Warum sollte man also zu einer solch fragwürdigen Konstruktion greifen?

Was ich noch vergessen habe: Umgekehrt geht das natürlich auch. Der Erwerbstätige, der Vollmacht hat, überzieht das Konto und setzt sich ab. Dann muß der Student dafür haften (natürlich auch, wenn der Erwerbstätige nicht abhaut).

Also wirklich: Laßt die Finger von diesem Modell!!!

Hallo Deli,

den beiden Vorpostern kann ich da nur zustimmen.

ich natürlich auch.

Wie wäre denn die Möglichkeit, dass der Student das Konto
alleine eröffnet, und der andere Erwerbstätige Vollmacht
bekommt? dann läuft es als Studentenkonto, und der andere kann
trotzdem verfügen, bekommt auch eine eigene Karte…
Ich würd das so probieren!!

Ich würde das als Bank so nicht lange mitmachen, da hier der wirtschaftlich Berechtigte verschleiert wird und man so möglicherweise gegen das GWG und andere Gesetze verstösst.

Gruss ivo

Hallo alle beisammen,

bei uns liegt ein ähnlicher Fall vor und wir zahlen keine Gebühren.

Bei meiner Bank können alle, die unter 27 Jahre alt sind, oder einen Geldeingang von über 1.250,00 Euro monatl. nachweisen können (also auf dem Konto)ein kostenloses Girokonto (mit ec-Karte und Dispo) führen.

Ich bin unter 25, mein Partner ist 29, der monatliche Geldeingang ist unter 1.250,00 Euro.

Ich habe noch ein Einzelkonto bei der Bank und das Gemeinschaftskonto nutzen wir als Haushaltskonto.

Der Berater hat mit uns vereinbart, dass ich an erster Stelle für das Konto stehe, da ich mehr Geld als mein Partner verdiene. Ich bin also die wirtschaftliche Stärke von uns beiden (so hat es mir der Berater gesagt) und wenn ich an erster Stelle für das Konto stehe dann greift mein Alter und somit ist das Konto von allen Gebühren befreit.
So wurde mir das zumindestens erklärt.

Ich würde also sagen, dass man einfach mal nachfragen sollte. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit.

Viele Grüße
Kathrin

Ich würde das als Bank so nicht lange mitmachen, da hier der
wirtschaftlich Berechtigte verschleiert wird und man so
möglicherweise gegen das GWG und andere Gesetze verstösst.

Gruss ivo

Hallo Ivo,

klar, im Prinzip gebe ich dir Recht. Es kommt natürlich drauf an, wer das Konto benutzt. Angenommen, das Konto soll für die gemeinsame Miete und deren Nebenkosten benutzt werden. Was spricht dagegen, dass beide Geld auf dieses Konto überweisen/ einzahlen, und beide drüber verfügen? wenn das nicht i.O. ginge, bräuchte man keine Vollmacht machen. Problematisch würde es meiner Meinung nach erst werden, wenn der Berufstätige z.B. wegen schlechter Schufa kein Konto bekäme, dann auf den Namen des anderen (in dem Fall auf den Namen des Studenten) das Konto benutzt, dort auch nur dessen Einkommen einginge und der eigentliche Kontoinhaber dieses Konto gar nicht benutzt.
In der Praxis kommt es übrigens häufig vor, dass auch das Einkommen des Bevollmachtigten auf das Konto des Partners eingeht… oftmals lautet das Konto auf den Mann, die Frau hat Vollmacht, und alles ist klar. Probleme gibts da halt beim Tod des Mannes (deswegen fällt mir das auch immer wieder auf), was aber hier nicht die Thematik ist.

Gruß
DELI

Ehrlich gesagt, halte ich das für einen wirklich schlechten
Vorschlag. Rechtlich läuft das Konto auf den Namen des
Studenten, der damit nach außen Eigentümer des Geldes ist. Er
kann sich mit dem Geld absetzen oder kann es nach Herzenslust
ausgeben, ohne daß der Erwerbstätige das zunächst verhindern
kann. Von steuerlichen und erbrechtlichen Folgen ganz zu
schweigen.

Mittlerweile gibt es doch ohne Ende Banken, die kostenlose
Konten anbieten. Mit der NetBank bin ich sehr zufrieden. Warum
sollte man also zu einer solch fragwürdigen Konstruktion
greifen?

Ich bin mal davon ausgegangen, dass die beiden, die das Konto eröffnen wollen, in einem einwandfreien Verhältnis stehen. Wenn man daran zweifelt, kann man das ganze gleich lassen.
Übrigens: wenn beide Kontoinhaber sind, und einer sich mit dem Geld davon machen will, kann die Bank sich auch an beide wenden. Sprich: haut der eine ab, holt sich die Bank beim anderen das Geld, da beide gesamtschuldnerisch haften. Wie das im Innenverhältnis aussieht, interessiert die Bank nicht.
Was du mit „steuerlichen Folgen“ meinst, ist mir schleierhaft… kannst mir ja gerne mal erklären, was du damit meinst…