Kontoführungsgebühren Rücklagenkonto

Liebe/-r Experte/-in,

auf unserem Rücklagenkonto werden monatlich Kontoführungsgebühren in Rechnung gestellt. Kann ich diese an die Eigentümer weiterbelasten? Wenn ja, mache ich dieses in der Hausgeldabrechnung?

Hallo Kerstin,
natürlich werden damit die Eigentümer belastet - eine extra Abrechnung ist nicht notwendig, damit verringern sich die Rücklagen - diese werden in der Jahresabrechnung ja ausgewiesen.

Warum legst Du die Rücklagen nicht als Tagesgeld an - kostet keine Gebühren und bringt mehr Zinsen !

Gruß Gert

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Hallo Kerstin,

leider ist Ihre Frage nicht ganz eindeutig!

auf unserem Rücklagenkonto werden monatlich
Kontoführungsgebühren in Rechnung gestellt. Kann ich diese an
die Eigentümer weiterbelasten?

Sie meinen vermutlich die Mieter, oder?

Wenn ja, mache ich dieses in
der Hausgeldabrechnung?

Also, wenn’s die Mieter sind (nur das ist logisch), dann gilt: Neiiiiiiiin!

Rücklagen dienen der Instandhaltung, usw., damit haben die Mieter absolut nichts
am Hut!!! Bei solchen Fehlern in der Abrechnung haben schon zig Vermieter die
ganze Nebenkostennachzahlung in den Schornstein schreiben können!

Keine Reparaturen, auch nicht an der Heizung, kein Verwalter, nur Nebenkosten,
die auch per Mietvertrag vereinbart wurden. Beim Hausmeister aufpassen, wenn
der z.B. auch solche Arbeiten macht, wie Lampen auswechseln, dann darf dieser
Anteil nicht auf den Mieter umgelegt werden. Aber das findet man alles im
Internet. Und immer wird es ja auch nicht vom Mieter reklamiert… :smile:

Trotzdem: Vorsicht!

Viel Glück

pieter

Die sind als Nebenkosten des Geldverkehrs den einzelnen zu belasten.

Da es sich um ein Konto der Eigentümergemeinschaft handelt, können die Bankgebühren in der Hausgeldabrechnung abgerechnet werden. Schlüssel Eigentumsanteile.Es sei denn, der Verwaltervertrag sieht eine andere Regelung vor.

Gruss aus Bochum
Harry

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Hallo Kerstin,
genau so, wie mit allen anderen Ausgabepositionen auch. Umlageschlüssel ist MEA, falls nichts anderes vereinbart ist.
Viele Grüße
Holger

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Hallo Harry,

vielen Dank für deine Antwort. Vielleicht darf ich dir noch einen Frage stellen. Wie behandelst du die Zinsen, Zinsabschlagsteuer und Solz. Weißt du diese nur in der Rücklagenentwicklung aus oder belastest du diese an die Eigentümer?

Danke

Kerstin

Hallo Holger,

vielen Dank für deine Antwort. Vielleicht darf ich dir noch einen Frage stellen. Wie behandelst du die Zinsen, Zinsabschlagsteuer und Solz. Weißt du diese nur in der Rücklagenentwicklung aus oder belastest du diese an die Eigentümer?

Gruß

Kerstin

Hallo Kerstin,
nach gleichem Muster. Zinsen als Ertrag (MEA) und den Rest als Kosten (Achtung: Der auf den WEer entfallende Betrag ist zu bescheinigen).
Gruß
Holger

Noch eine Ergänzung zur Antwort Harry: Unsinn, Kostenverteilungen der WEer können nicht im Verwaltervertrag geregelt werden

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Hallo, Kerstin,

die Kosten bzw. Einnahmen weise ich in der Rücklagenentwicklung aus. Da ich die Einzahlungen in die Rücklagen als Ausgaben in der Betriebskostenabrechnung buche, brauche ich keine Extra-Belastung bzw. Gutschrift mehr vorzunehmen.

Du musst nur darauf achten, dass Du nur echte Einzahlungen buchst, Sollstellungen sind nicht mehr erlaubt.

Liebe Grüße
Harry

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