Kontoführungsgebühren vom Lohn abgezogen

Hallo,
ich bin minijober und bekomme pro Stunde sage und schreibe 1€! So komme ich auf 100€ im Monat. Seit knapp 3/4 Jahr zieht mein Arbeitgeber Kontoführungsgebühr ab, weil Ihre Hausbank es für jede Transaktion verlangt, dabei lass ich mein Lohn Bargeldlos auszahlen. Die Gebühr beträgt zwar nur 1€ aber dafür muss ich schon mal eine Stunde arbeiten. Darf er das? Kann ich mein Geld zurück verlangen?

lg

p.s. bei der firma handelt es sich um eine ggmbh,falls es relevant ist

Das ist das Neueste was ich je gehört habe. Die Firma setzt die Kontoführungsgebühr ab. 1€ pro Buchung ist wucher und auch nicht richtig. Der Arbeitnehmer zahlt dieses jedenfalls nicht. Bei Barauszahlung sowieso nicht. Bei einem Firmenkonto kann eine Barabhebung 1€ kosten, dass ist aber für den Arbeitnehmer unwichtig. An Ihrer Stelle würde ich mir einen anderen Job suchen, sogar als ungelernte Aushilfe bekommt man mehr als 1€ die Stunde. Der Arbeitgeber gehört angezeigt.

LG

Hallo,

die Kosten die dem Arbeitgeber durch die Überweisung entstehen, darf er nicht auf den Arbeitnehmer umlegen. Das sind seine eigenen Betriebsausgaben. Und wenn Sie den Lohn bar bekommen, hätte er ja erst recht keine Grundlage für diesen Abzug. Ich würde den Arbeitgeber auffordern, das Geld auszuzahlen.

LG Corinna

vielen dank für die antwort!! werde morgen meine cheffin damit ein nettes gespräch führen =)
lg

vielen dank für die antwort!! werde morgen meine cheffin damit ein nettes gespräch führen =)
lg.

Hallo,
das ist heavy und habe ich noch nie gehört.
Normalerweise bekommt man -sofern tarifvertraglich geregelt- zum Lohn je Monat 1,28 € (früher 2,50 DM)
zum Lohn dazu.
Ihr Arbeitgeber kann doch eine pauschale bei seiner hausbank vereinbaren, dann ist es egal wieviel Überweisungen oder Transaktionen er pro Monat leistet, das ist dann mit der pauschalen abgedeckt.
Von einem Abzug habe ich noch nie was gehört und halte ich auch für makaber und rechtlich nicht zulässig
mfg
mt

Hallo!
Sorry, dass ich erst jetzt antworte, war aber beruflich und privat die vergangenen Tage verhindert!
Ich bin total fertig, dass man 1€ Stundenlohn einem Arbeitnehmer zahlt, sei denn man ist ALGII-Empfänger!
Die Sache mit der Kontoführungsgebühr habe ich schon des öfteren gehört und gesehen! Anscheinend ist dies rechtlich OK! Um hier 100%tig sicher zu gehen, müsste man einen erfahrenen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht konsultieren!
Was absolut OK ist, dass man bei seiner jährlichen „Einkommensteuererklärung“ eine Kontoführungsgebühr von pauschal 16€ geltend machen kann!
Mehr Infos kann ich Dir zu Deiner Frage nicht geben!
Gruß Wolfgang