Kontoführungsgebührenrückerstattung möglich?

Hallo zusammen,
ist es möglich, wenn man vor 4 Jahren ein Konto eröffnet hat, 2500 Euro eingezahlt hat, dieses Konto nun 4 Jahre lang nicht angerührt hat, die Kontoführungsgebühren, die im Laufe dieser Kontoführungslaufzeit entstanden sind zurückerstattet zu bekommen, zudem man sich nicht im Klaren war, dass überhaupt Kontoführungsgebühren zu zahlen waren, da mit „keine Kontoführungsgebühren“ geworben wurde (und nicht ausdrücklich erwähnt wurde, dass man dafür jedoch einen Geldeingang über 1250 Euro haben muss), da man nie darauf aufmerksam gemacht worden war?

Eine lange Frage, mit einer evtl. kurzen Antwort?
Die Bank müsste doch die Beweislast tragen als Unternehmen, dass sie einen aufgeklärt habe, z.b. in Form eines unterschriebenen Vertrages. Irr ich mich? Ist der Kunde in diesem Fall z.b. in der Pflicht seine monatlichen Ein- und Ausgänge auf seinem Konto zu überprüfen, und ggf. unverzüglich der Bank mitzuteilen, wenn etwas zu bemängeln sei?
Oder gelten andere Regeln?

Danke,
christian

Es fällt schwer zu glauben, dass der Kunde nicht schon nach dem ersten Kontoauszug reklamiert hat. Und wenn ist er seiner Pflicht zur Prüfung des Abschlussen und unverzüglicher einwendungen nicht nachgekommen.
Rechtsanspruch sehe ich keinen und wohl auch im Kontovertrag, dessen Durchschlag der Kunde wohl weggeschmissen haben muss wird auf die Geschichte hingewiesen sein.