Kontogebühren und Kontokündigung

Hallo,

vielleicht hat jemand hier schon etwas ähnliches erlebt, kann seine Erfahrungen mitteilen. Folgendes:

Kunde kauft auf Kredit ein technisches Gerät, macht er zwar ungern, aber manchmal läßt es sich leider nicht vermeiden. Der nette Mitarbeiter bietet einen günstigeren Zinssatz an, wenn man ein Konto bei der Bank C abschließt. Gebühren für Kreditkarte ja, für Konto nichts. Bank C bekommt Einzugsermächtigung, um Raten von der Hausbank S des Kunden abzubuchen.
6 Monate später sind Raten bezahlt. Kunde vergißt Konto.
Reichlich 2 Jahre später plötzlich eine Abbuchung mit Verwendungszweck RATE. Kunde überrascht, hat doch keinen neuen Kredit aufgenommen. Kunde nimmt per Email Kontakt mit Bank C auf und bittet um Erklärung der Buchung. Keine Antwort.
Kunde bucht Betrag zurück und schreibt Brief an Bank C: Er vermute Fehlbuchung, bucht deshalb zurück. Kündigt im gleichen Brief Konto und bittet um schriftliche Bestätigung. Keine Antwort.
1 Monat spätet wieder Abbuchung wieder Verwendungszweck RATE. Kunde wird es zu bunt. Bucht gleich zurück. Wieder Brief an Bank C: Erklärung, Kündigung Konto. Diesmal schickt er aber als Einschreiben. Siehe da eine Antwort: Betrag sind Zinsen und Jahresgebühr der Karte. Dazu eine Auflistung. Gebühr der Karte war Anfang des Jahres fällig. Kunde hat aber diesen Termin nie erfahren. Deshalb auf diese Gebühr Zinsen. Auf die Kündigung wurde garnicht eingegangen.

Bank C sammelte 2 Jahre Gebühren und Zinsen, dann nutze sie die Einzugsermächtigung. Warum hat sie das nicht gleich zur Fälligkeit der Kartengebühr getan? Ist das rechtens?
Wenn Bank C gleich im 1.Jahr Kartengebühr fristgemäß abgebucht hätte, hätte Kunde in diesem Jahr gekündigt. Somit entstand Kunde unnötig Mehrkosten.
Auch das alle Kontaktaufnahme erst durch Einschreiben stattfinden muß, bevor eine Antwort kam, ist für den Kunden Mehrkosten. Könnte man doch der Bank in Rechnung stellen. Oder was meint ihr?

Wer hat auch schon so eine dreiste Abzocke erlebt? Und wie bekommt Kunde seine Kündigungsbestätigung? Gibt es da einen Gesetzestext? Würde im nächsten Schreiben sicher Wunder bewirken.

Für eure ERfahrungen und Meinungen danke im voraus.
mäusl1976

Hallo,

das kann Dir keiner Beantworten, der die Vertragsbedingungen nicht kennt - da musste Dich schon selbst durchkämpfen.

Ich verstehe aber die Verwendung des Wortes „Abzocke“ nicht.

Wenn die Karte eine Gebühr kostet, die unstrittig schon fällig ist, dann hat das nichts mit Abzocke zu tun, sondern mit Vertragserfüllung, und ist damit „rechtens“

Grüße

Uwe

Hallo,

moin!

Der nette Mitarbeiter bietet einen günstigeren Zinssatz an, wenn
man ein Konto bei der Bank C abschließt. Gebühren für
Kreditkarte ja, für Konto nichts.

damit wußtest du dann ja, daß eine jährliche gebühr für die kreditkarte fällig wird.

Bank C bekommt

Einzugsermächtigung, um Raten von der Hausbank S des Kunden
abzubuchen.

auch korrekt.

6 Monate später sind Raten bezahlt. Kunde vergißt Konto.
Reichlich 2 Jahre später plötzlich eine Abbuchung mit
Verwendungszweck RATE. Kunde überrascht, hat doch keinen neuen
Kredit aufgenommen. Kunde nimmt per Email Kontakt mit Bank C
auf und bittet um Erklärung der Buchung. Keine Antwort.
Kunde bucht Betrag zurück und schreibt Brief an Bank C: Er
vermute Fehlbuchung, bucht deshalb zurück. Kündigt im gleichen
Brief Konto und bittet um schriftliche Bestätigung. Keine
Antwort.
1 Monat spätet wieder Abbuchung wieder Verwendungszweck RATE.
Kunde wird es zu bunt. Bucht gleich zurück. Wieder Brief an
Bank C: Erklärung, Kündigung Konto. Diesmal schickt er aber
als Einschreiben. Siehe da eine Antwort: Betrag sind Zinsen
und Jahresgebühr der Karte. Dazu eine Auflistung. Gebühr der
Karte war Anfang des Jahres fällig. Kunde hat aber diesen
Termin nie erfahren. Deshalb auf diese Gebühr Zinsen. Auf die
Kündigung wurde garnicht eingegangen.

nunja, wenn man einen vertrag abschließt (und um einen solchen handelt es sich ja), dann muß einem schon bewußt sein, daß „irgendwann“ im laufe des jahres (meistens um den jahreswechsel herum) die entsprechende gebühr fällig wird.
daß die bank das als „rate“ tituliert - nun ja, nicht grade kreativ, aber ok.
ich schätze mal, daß die bank c die kk-gebühren jedes jahr deinem konto bei ihr belastet hat. da das konto ja immer auf „null“ war, geht das das erste mal noch durch, beim zweiten mal eben nicht. die gebühr wollen sie aber trotzdem haben (zu recht). daher also die „plötzliche erinnerung“ an die lastschrifteinzugsermächtigung (die du im übrigen auch selbst gegeben hast!).
für die zeit, in der kein ausgleich auf dem konto bei bank c erfolgte, fallen zinsen an. auch die werden von der bank c zu recht in rechnung gestellt.

Bank C sammelte 2 Jahre Gebühren und Zinsen, dann nutze sie
die Einzugsermächtigung. Warum hat sie das nicht gleich zur
Fälligkeit der Kartengebühr getan? Ist das rechtens?

ja, erklärung s.o.

Wenn Bank C gleich im 1.Jahr Kartengebühr fristgemäß abgebucht
hätte, hätte Kunde in diesem Jahr gekündigt. Somit entstand
Kunde unnötig Mehrkosten.

hätte, könnte, sollte… es gibt auszüge, die sollte man sich regelmäßig (mind. einmal im monat) und genau (jede buchung) anschauen. wenn man das nicht tut - s.o.

Auch das alle Kontaktaufnahme erst durch Einschreiben
stattfinden muß, bevor eine Antwort kam, ist für den Kunden
Mehrkosten. Könnte man doch der Bank in Rechnung stellen. Oder
was meint ihr?

ok. das ist ärgerlich, daß die erst auf das einschreiben reagiert haben. emails gehen eh meist unter, wenn man sie an einen „allgemeinen verteiler“ (z.b. [email protected]) schickt. nichtsdestotrotz ist der adressant beweispflichtig, ob er die kündigung des kontos schon früher abgeschickt hat oder nicht. an den gebührenfür die kk ändert das aber nix! und dumemrweise kommen jetzt wohl auch noch kosten wegen der lastschriftrückgabe dazu.

Wer hat auch schon so eine dreiste Abzocke erlebt?

nix mit dreister abzocke - s.o.

Und wie

bekommt Kunde seine Kündigungsbestätigung? Gibt es da einen
Gesetzestext? Würde im nächsten Schreiben sicher Wunder
bewirken.

Für eure ERfahrungen und Meinungen danke im voraus.

meine meinung? das nächste mal a) kontoauszüge eines kontos kontrollieren, und zwar regelmäßig. dann b) vielleicht mal anrufen? sprache wurde entwickelt, damit man miteinander redet. die kosten für eine tel-einheit wären sicher geringer gewesen!. zuletzt c): wer bei einer bank ein konto persönlich eröffnen kann, der kann das i.a. auch persönlich wieder schließen lassen. bei der gelegenheit hätte man alle fragen gleich mitklären können.

mäusl1976

gruß, boris

Hallo Boris,

einige deiner Antworten sind mir unklar. Wenn Bank C eine Einzugsermächtigung hat, wieso muß Kunde dann die Kartengebühr selbst überweisen? Dafür gibt es doch dieses Lastschriftvefahren, damit der Kunde keine Zahlung versäumt.
Betreff Kontoauszüge: habe eine Info vergessen. Sitz der Bank vom Wohnsitz des Kunden mehrere hundert Kilometer. Wird etwas teuer die Auszüge regelmäßig zu holen. Deshalb: Im Vertrag steht das monatliche Abrechnung und anderes per Post zugestellt wird, für Kunden kostenlos. Funktionierte 1.Jahr auch einwandfrei. Im 2.Jahr war plötzlich Ruhe. Es kam nichts mehr. Auch kein Infobrief, das dieser Service eingestellt wird. Deshalb war ja auch der Gedanke, das Konto von seitens der Bank gelöscht wurde, da ja auch seit einem halben Jahr das Guthaben 0,00 betrug. Ok Kunde hätte da ja auch Brief bekommen müssen.

Gruß
mäusl1976

Hallo Boris,

hallo zurück,

einige deiner Antworten sind mir unklar. Wenn Bank C eine
Einzugsermächtigung hat, wieso muß Kunde dann die Kartengebühr
selbst überweisen? Dafür gibt es doch dieses
Lastschriftvefahren, damit der Kunde keine Zahlung versäumt.

wenn ich deinen up richtig verstanden habe, dann hast du ein konto bei der bank s (hausbank), von der die kreditraten, die dem konto bei der bank c belastet wurden, abgebucht worden sind, damit das konto bei c immer ausgeglichen ist, korrekt? dann ist es gaaaaanz wichtig zu trennen, was mit dem konto bei bank s und mit dem konto bei bank c passierte!
die kk-gebühr der bank c wurde korrekterweise auch vom konto bei der bank c abgebucht, denn da gehört die buchung als erstes hin. man hatte nur „versäumt“, gleich im ersten jahr die gebühr über eine lastschrift über konto bei bank s abzubuchen. kann man bank c aber nicht vorwerfen.

Betreff Kontoauszüge: habe eine Info vergessen. Sitz der Bank
vom Wohnsitz des Kunden mehrere hundert Kilometer. Wird etwas
teuer die Auszüge regelmäßig zu holen. Deshalb: Im Vertrag
steht das monatliche Abrechnung und anderes per Post
zugestellt wird, für Kunden kostenlos.

ok, dann hast du also regelmäßig auszüge bekommen.

Funktionierte 1.Jahr

auch einwandfrei. Im 2.Jahr war plötzlich Ruhe. Es kam nichts
mehr.

logisch, es gab ja auch keine kontobewegungen mehr (außer der jährlichen kk-gebühr). einen auszug p.a. hättest du aber bekommen müssen, nämlich den jahresabschluß. den hast du sicherlich auch bekommen; möglicherweise aber nicht beachtet…

Auch kein Infobrief, das dieser Service eingestellt

wird.

muß die bank nicht, macht auch niemand - ein service, der bekannt gibt, daß man keine auszüge erstellt udn verschickt, wenn keine buchungen laufen? und das alles kostenlos? naja…

Deshalb war ja auch der Gedanke, das Konto von seitens

der Bank gelöscht wurde, da ja auch seit einem halben Jahr das
Guthaben 0,00 betrug. Ok Kunde hätte da ja auch Brief bekommen
müssen.

korrekt. und da kein brief kam und du auch nicht gekündigt hattest, lief das konto munter weiter, die kk ebenfalls. alles völlig in orndung so, wenn auch ärgerlich für dich.
man hat als kontoinhaber und kunde einer bank eben auch gewisse „mitwirkungspflichten“, auch wenn man sich dessen nicht immer bewußt ist. wie gesagt: fragen kost´ nix (außer der tel-einheit).

das einzige, wsa du meiner ansicht nach noch versuchen kannst, ist die letzte rücklastschrift gradezubiegen, daß dir zumindest hier kulanterweise die gebühren erlassen werden. das kann bank c machen, müssen sie aber nicht.
fazit: konto schnell kündigen, kk zurückgeben, restbetrag bezahlen - und das nächste mal mitwirken und „wachsamer“ sein.

Gruß
mäusl1976

gruß zurück! boris