Hallo,
ich habe mal gehort, dass ein Kontoinhaber nicht unbedingt berechtigt ist auf sein „konto“ zuzugreifen.
Also X Kontoinhaber aber Y Alleiniger Bevollmächtigter ist.
Gibts das wirklich?
Angenommen ja, der Kontoinhaber hat eine EV, kann der Gerichtsvollzieher auf das Geld zugreifen wo der Kontoinhaber keinen Zugriff drauf hat oder nicht ?
in der Form nicht wie du es hier vereinfacht wiedergibst nicht.
Der Kontoinhaber hat Zugriff auf sein Konto - immer. Es sei denn die Bank hat das konto gesperrt
Eventuell meinst du aber Anderkonten (Treuhandkonten). Die lauten dann zwar auf den z.B. Notar, wirtschaftlich Berechtigter des Geldes ist aber wer anders (der Bank auch bekannt). Das heißt aber nicht, dass der Notar nicht’s machen kann. Nur der wirtschaftlich Berechtigte kann nicht direkt zugreifen.