meine mutter ist kontoinhaber , ich habe ene zweitkarte , gegen mich besteht eine kontopfändung
frage darf gepfändet werden obwohl meine mutter der konto inhaber ist
meine mutter ist kontoinhaber , ich habe ene zweitkarte ,
gegen mich besteht eine kontopfändung
frage darf gepfändet werden obwohl meine mutter der konto
inhaber ist
- Selbstverständlich darf das Konto Deiner Mutter gepfändet werden, wenn dort für Dich bestimmte Zahlungen eingehen.
- Deine Mutter riskiert die fristlose Kündigung ihres Kontos. Weil sie bei Eröffnung unterschrieben hat, daß das Konto nicht für Zahlungen Dritter benutzt werden darf.
- Deine Mutter riskiert ggf. diverse Strafanzeigen, falls sie hilft, Deinen Gläubigern zustehendes Geld wegzubringen.
Wir kündigen in Filiale Konten sofort fristgemäß, falls wir von Geldtransfers für Dritte erfahren. Fristgemäß bedeutet beim Girokonto sofort, bzw. wenige Tage.
Hallo,
nun mal langsam mit den jungen Pferden, in der Frage steht nur etwas davon, dass da jemand eine zweite Karte für das Konto seiner Mutter hat, und nicht, dass auf dem Konto der Mutter Zahlungen für den Schuldner eingehen. Und nur weil eine Kontovollmacht besteht, ist noch lange keine Pfändung dieses Kontos möglich. Da muss der Gläubiger erst mal nachweisen, dass dieses Konto genutzt wird, um Zahlungen an ihm vorbei zu leiten.
Gruß vom Wiz
Wir kündigen in Filiale Konten sofort fristgemäß, falls wir
von Geldtransfers für Dritte erfahren. Fristgemäß bedeutet
beim Girokonto sofort, bzw. wenige Tage.
Entweder du meinst fristlos, wofür ich keinen Anlaß sehe, da es andere Mittel gibt, solcherlei Zahlungen zu unterbinden ohne den Kunden zu entsorgen, oder du müsstest mal erklären, auf welcher Grundlage eine fristgemäße Kündigung von zwei Monate nach 19.1 AGB der Banken auf wenige Tage verkürzt wird.