Kontokorrentverhältnis

Hallo Experten.

Kann mir jemand erklären ob ein normales Girokonto einer Privatperson ein Kontokorrentverhältnis zur betreffenden Bank begründet.
Und falls dies der Fall ist, würde ich gerne wissen, warum dass so ist.
(Also welche gegenseitigen Forderungen dort stets gegeneinander aufgerechnet werden)

Danke!

Hallo Experten.

Kann mir jemand erklären ob ein normales Girokonto einer
Privatperson ein Kontokorrentverhältnis zur betreffenden Bank
begründet.

bestätigen, daß oder erklären, warum?

Wie auch immer: Daß dem so ist, steht in den AGB, je nach Institutsgruppe mal mehr, mal weniger explizit.

(Also welche gegenseitigen Forderungen dort stets
gegeneinander aufgerechnet werden)

Prinzipiell alle, die bestätigt und unwidersprochen sind.

Gruß,
Christian

Hi

das ergibt sich aus dem § 355 HGB, der da lautet:

(1) Steht jemand mit einem Kaufmanne derart in Geschäftsverbindung, daß die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses ausgeglichen werden (laufende Rechnung, Kontokorrent), so kann derjenige, welchem bei dem Rechnungsabschluß ein Überschuß gebührt, von dem Tage des Abschlusses an Zinsen von dem Überschusse verlangen, auch soweit in der Rechnung Zinsen enthalten sind.

-> Kaufmann ist aufgrund der Tätigkeit immer das Kreditinstitut, der Kontoinhaber kann, muss aber nicht Kaufmann sein.

Regelmäßige Verrechnung gegenseitiger Ansprüche ist nichts anderes als der Saldo, den du am Kontoauszugdrucker siehst. Jeden Tag errechnet die Bank, was Sie von Dir zu kriegen hat, bzw. Du von der Bank zu kriegen hast udn weist das per Tagessaldo aus.
Den entsprechenden Zinsanspruch berechnet die Bank ebenfalls, nur steht der nicht in jedem Auszug sondern nur bei den Rechnungsabschlüssen, wo auch noch evtl. Gebühren dazukommen, dabei.

(2) Der Rechnungsabschluß geschieht jährlich einmal, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.

-> Bei den meisten Kreditinstituten öfter, nämlich einmal pro Quartal.

(3) Die laufende Rechnung kann im Zweifel auch während der Dauer einer Rechnungsperiode jederzeit mit der Wirkung gekündigt werden, daß derjenige, welchem nach der Rechnung ein Überschuß gebührt, dessen Zahlung beanspruchen kann.

Klar, Dein Konto kannst Du jederzeit kündigen (so wie es das Kreditinstitut auch kann), und sofort kann das KI dir den Endsaldo (Tagessaldo zzgl. Zinsen und Gebühren-eigentlich ja Entgelte-) nennen.

Grüße

Uwe