Hallo,
ich überlege, die ganze Sache dem Ombudsmann vorzulegen, möchte aber hier mal nachfragen, wie die Sache gesehen wird.
Es geht um das Girokonto meiner Lebensgefährtin, das von ihrer/unserer Bank im Rahmen der Kündigung der Geschäftsbeziehung gekündigt wurde unter Berufung auf die „Unzumutbarkeit der Geschäftsbeziehung“. Damit man sich ein Bild machen kann, schreibe ich die Vorgeschichte dazu. Entschuldigung für die evtl. Länge des Textes, aber meiner Meinung nach geht aus diesem Fall hervor, daß die Kündigung willkürlich und vollkommen überzogen ist und auch nicht der Verhältnismäßigkeit entspricht.
Mai 2004: Zu dem Zeitpunkt hatten wir noch getrennte Konten, bezogen aber eine gemeinsame Wohnung. Die Hausstände würfelten wir zusammen und für Renovierung und Neuanschaffung von benötigten Dingen nahmen wir gemeinsam/gesamtschuldnerisch ein Darlehen von 10.000 Euro auf. Dieses wird bis heute vereinbarungsgemäß getilgt.
In den darauffolgenden Monaten und Jahren kasperten wir mit unseren Konten rum, buchten Kohle hin und her, damit die Miete und Nebenkosten geteilt wurde, die Kreditrate usw.
Anfang 2006: Meine Einkommensverhältnisse haben sich in der Zwischenzeit drastisch verändert. Nach der Übernahme des Betriebsteils, in dem ich tätig war, durch eine andere Firma bin ich ca. 40% meiner Bezüge quitt gewesen. Die Ansage war ganz einfach „du unterschreibst hier oder nach der Übergangsfrist nach §613a BGB kannst du gehen“. Ich verdiene heute noch 1500 Euro netto, damals, bis Anfang 2004 ca. 2800 Euro netto. Nur damit mal die Dimensionen klar werden. Aber das kriegten wir in den Griff, das süße Leben war halt vorbei. Krimskrams wie Premiere, Zeitungsabos und das Leben „was kostet die Welt“ mußten halt dran glauben.
Ich hatte über die Jahre immer die gleiche Beraterin, mit der ich sehr zufrieden war. Da wurde bei einem Engpaß auch mal was gedealt und ne Überziehung des Dispos genehmigt, der dann wieder über Sonderzahlungen, Steuerrückerstattungen etc. ausgeglichen wurde. Mein überzogenes Giro habe ich aus der Abfindung, die ich beim Übergang als „Entschädigung“ für die Gehaltseinbußen bekommen habe, ausgeglichen.
So, jetzt wollten wir der Einfachheit halber im Frühjahr unsere Konten zusammen legen. Das haben wir getan, indem wir in meiner Zweigstelle der Bank ein neues Konto eröffneten, das auf unser beider Namen läuft. Von meiner Seite war kein Sollsaldo da, allerdings von meiner Lebensgefährtin, die ihr Konto mit knapp 3000 Euro überzogen hatte, aber immer im Limit war. „Aufgrund der bei mir veränderten Einkommensverhältnisse“, so die Bank, kommt eine Übernahme dieses Dispolimits auf das neue Konto nicht in Frage.
Und hier fing das ganze Theater an. Dabei ist zu sagen, daß ich zu dem Zeitpunkt meine langjährige Beraterin nicht mehr hatte. Die ist in eine andere Stadt in der Postion aufgestiegen und war für mich nicht mehr zuständig. Stattdessen bekam ich eine neue Mitarbeiterin vorgesetzt, die ich gar nicht kannte. Und vom Alter her scheint die gerade mit der Ausbildung bzw. Akademie fertig zu sein. In mehreren Gesprächen wurde die Umbuchung des Saldos auf ein Unterkonto von uns und die Rückführung durch uns abgelehnt. Was natürlich zur Folge hatte, daß ihr Konto durch die Umstellung auf das neue Konto umsatzlos blieb, was natürlich irgendwann Ärger produziert. Leider sind wir nicht rechtzeitig drauf gekommen, ihr Gehalt einfach weiter dort hin laufen zu lassen und dann per Dauerauftrag umzubuchen. Aber das hätte ja auch Kontoführung doppelt gekostet.
Irgendwann flatterte dann die erste Mahnung zur Rückzahlung ein. Bis hierhin geschah alles mündlich bzw. telefonisch. Auch unsere Antwort darauf, daß wir um kurzen Aufschub bitten für ein weiteres Gespräch mit unserer Zweigstelle. Das Konto meiner Lebensgefährtin wird in einer anderen Stadt bei der gleichen Bank geführt. Mündlich (in der Zweigstelle meiner LG) wurde dem zugestimmt. Leider war gerade Urlaubszeit und wir bekamen nicht sofort einen Termin. Es trudelte die zweite Mahnung ein, obwohl wir deswegen ja vorgesprochen hatten.
In diesem letzten Gespräch mit der Bank wurde mir anstatt einer Umbuchung und der Umfinanzierung des Sollsaldos lieber eine Riester-Rente angeboten. Ich kenne Cross-Selling, aber das fand ich eine Unverschämtheit und habe das auch so dem Zweigstellen-Leiter mitgeteilt. Den Fehler, den wir uns im Nachhinein ankreiden lassen müssen, ist der, daß wir uns nicht selbst und sofort um eine Rückführungsvereinbarung mit der Zweigstelle meiner LG gekümmert haben.
Na ja, auf Grund des späten Termins zu dem letzten Gespräch hat meine LG wegen ihres Kontos genau EINEN Tag zu spät, nach Fristablauf, die Rückzahlungsvereinbarung getroffen. Telefonisch wurde sie angenommen, daß diese knapp 3000 Euro in Raten á 400 Euro/Monat zurück geführt werden, beginnend mit dem 1.9.06. Man bat um schriftliche Bestätigung dieses Ratenzahlungsangebotes. Ab hier ging von unserer Seite alles schriftlich weiter. Von der Bank kamen vorher die beiden Mahnungen per Post. Wie gesagt, das Telefonat war einen Tag nach Fristablauf. Es ist bekannt, mit wem wir telefoniert haben. Die schriftliche Bestätigung erfolgte durch uns per Fax und Post drei Werktage später, dazwischen lag ein Wochenende.
In der Zwischenzeit zwischen Telefonat und schriftlicher Bestätigung durch uns trudelte per Post die Kontokündigung ein. Datiert auf den Fristablauf der 2. Mahnung, einen Tag vor dem Telefonat. Darin wird auf die Unzumutbarkeit der Geschäftsverbindung hingewiesen und das Konto zum 25.09. gekündigt, Androhung der Zwangsvollstreckung, SCHUFA, das volle Programm halt. Auf unser Schreiben mit der Bestätigung der Ratenvereinbarung erhielten wir ein sehr sonderbares Schreiben, daß unser Angebot der Ratenzahlung „zu gegebener Zeit“ einem Inkasso-Unternehmen vorgelegt wird, das darüber entscheidet. Zur Bekundung unseres Zahlungswillens sollten wir nun per SOFORT die ersten 400 Euro überweisen, was entgegen der voherigen telefonischen Absprache war, die durch uns schriftlich bestätigt wurde.
Es war jetzt eh Monatsende und die nächsten Gehälter von uns standen an. Wir schrieben zurück, daß die Forderung „sofort“ entgegen der Absprache wäre und wir Anfang der folgenden KW, wenn das Gehalt da ist, sofort mit der Zahlung beginnen würden. Darauf kam keine Antwort, aber wir haben die ersten 400 Euro vereinbarungsgemäß gezahlt.
So, und jetzt eskaliert die ganze Geschichte. Nach Eingang des Geldes auf dem Konto meiner LG wurde uns beiden auch das laufende Konto gekündigt. Dieses Konto war mit einem Dispo von 1000 Euro versehen, das Konto stand bei 800 in den Miesen und am Tage der letzten Abbuchungen damit im Rahmen. Mit der Kontokündigung strich man uns den Dispo und die vorher gedeckten Lastschriften wurde alle storniert. Inclusive der Miete und da habe ich jetzt ein echtes Problem. Man wies uns darauf hin, daß das Konto von nun an im Guthaben geführt werden soll und zum Ende Oktober hin gekündigt ist. Gleichzeitig wurde auf das AGB-Pfandrecht hingewiesen und die Verrechnung von Forderungen, wenn über Guthaben gemäß Sozialgesetzbuch nicht binnen 7 Tagen verfügt wird usw.
Ich rief da zunächst mal an und fragte was das sollte. Man berief sich auf das Problem mit meiner LG und ihrer Mithaftung zu diesem Konto. Aha, daß dieses Konto vereinbarungsgemäß geführt wurde interessierte in diesem Zusammenhang nicht. Da ich telefonisch nicht weiter kam, widersprach ich dieser Kündigung beider Konten sowie des Dispos schriftlich.
Das ist nun Stand heute. Es kam ein nichtssagender Brief, der sich auf das Konto meiner LG bezog, aber überhaupt nicht auf unser laufendes Konto. Wie gehts nun weiter? Ab zum Ombudsmann? Die ganze Geschichte scheint mir willkürlich und unangemessen zu sein. Als wir beide zusammen knapp 4000 Euro im Monat verdienten, rollte man den Teppich raus und es gab Kaffee für lau und man konnte über alles reden. Das hat sich radikal geändert mit der Änderung des Beraters, und zwar auch schon bevor wir unsere Konten zusammen legten.
Nach meiner Meinung haben wir nur zwei Dinge falsch gemacht. Wie oben beschrieben ihr Konto nicht einfach weiter genutzt und den Dispo über den regelmäßigen Geldeingang weiter geführt und zweitens nicht uns selbst und sofort um eine Rückzahlungsvereinbarung gekümmert. Ganz klar unser Fehler. Aber hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Man scheint sich an dem Fristversäumnis von einem einzigen Tag aufzuhängen. Nach meiner Meinung, um uns als Kunden loszuwerden, weil nicht mehr attraktiv. Vor allem vor dem Hintergrund einer erfolgten Rückzahlungsvereinbarung, die auch erfolgreich angelaufen ist. Meiner Meinung nach hat die Bank eine Schadenminderungspflicht, denn das Inkasso stellt nur unnötige Kosten dar, die auch durch uns zu tragen sind.
Um Vorschläge wie „nimm doch die 3000 Euro auf und dann ist Ruhe“ gleich zu beantworten: Das geht nicht. Meine gesamte Lebensplanung war auf mein fürstliches Gehalt abgestimmt und ich habe eine monatliche Kreditbelastung von 1100 Euro. Tja, voll in die Schuldenfalle gelaufen, kann man sagen. Aber mit dem Gehalt meiner LG kommen wir schon klar. Es ist zwar auf heißer Naht gestrickt und die Waschmaschine darf nicht kaputt gehen, aber wir sind bisher allen Verpflichtungen nachgekommen. Die 400 Euro werden bestritten durch eine genehmigte Aussetzung eines anderen Kredites. Der Vertrag gibt das her und das habe ich genutzt. Im übrigen ist der Kredit, den meine LG und ich unter ihrer Stammnummer in ihrer Zweigstelle aufgenommen haben, nicht gekündigt worden. Wie auch, der wird ja normal bedient. Da gibt es klare Regularien im BGB/Verbraucherkreditgesetz und da können sie nicht kündigen. Aber beim Giro bzw. Dispo (der nicht ausgeschöpft war) geht das so einfach? Und vor allem werden Buchungen, die zum Zeitpunkt der Buchung gedeckt waren, nachträglich zurückgebucht? Hier scheint mir einiges faul zu sein.
Soll ich das zum Ombudsmann geben oder nicht? Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Andreas