Kontokündigung - muss man ein neues Konto haben?

Moin zusammen, ein gutes neues Jahr!

Die Bank, bei der wir per online Girokonto unsere rägelmäßigen Zahlungen abwickeln, hat die Gebühren erheblich erhöht. Auf das Konto gingen jeden Monat 1700 € ein, der durchschnittliche Kontostand war über 1000 €.
Wir haben das Konto Ende Dezember zum 31.01.2024 gekündigt. Wir erhielten eine Antwort, die uns stutzig macht:


Die Bank hat keine Angaben gemacht, worauf sich die rechtlichen Gründe beziehen. In den AGB der Bank ist auch nicht zu finden. Das Konto wird leergeräumt und wenn die noch Forderung haben, können sie eine Rechnung schicken. Wozu brauchen die ein neues Konto samt IBAN?

Wir haben das noch bei keinem Kontowechsel erlebt. Dazu kommt noch, die haben das original Kündigungsschreiben mit der Antwort zurückgeschickt.

Bevor wir uns aufregen, hat sich vielleicht die Rechtslage verändert?
MfG

Hallo,

eine Rechnung für einen offenen Saldo? Das wäre absolut unüblich. Normalerweise wird ein Sollsaldo durch Einzug vom neuen Konto und ein Habensaldo durch Überweisung auf das neue Konto ausgeglichen. Davon abgesehen, gibt es aber keinen rechtlichen Grund, warum man bei der Kündigung eines Kontos die IBAN des neuen Kontos angeben müsste, sofern man nicht einen Kontowechsel gemäß Zahlungskontengesetz angestoßen hat.

Nicht auszuschließen ist hingegen, dass die Schließung des Kontos rein technisch nicht ohne Angabe einer IBAN durchgeführt werden kann. Das ist zwar nicht originär Dein Problem, aber es wird halt zu Deinem.

Aufregen ist nicht erforderlich. Einfach mit Kündigungsschreiben und dieser Antwort zur nächsten Filiale bzw. Niederlassung tigern, den Sachverhalt erläutern bzw. erfragen, wofür denn genau die IBAN benötigt wird.

Gruß
C.

Hallo,
das wird leider nicht, die Entfernung… Also einknicken und gut isses.
Danke für die Antwort,
Gruß

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