Hi!
Ach du kennst den Arbeitgeber?
Das ist völlig unerheblich
Vor Gericht …
wird Recht gesprochen - und in einem solchen Fall in Deutschland NIEMALS gegen den Azubi.
Es sei denn, Du kannst ein Urteil (oder auch nur eine seriöse andere Quelle) liefern, die Deine wirre These belegt.
Aber was für ein Glück das wir uns in diesen Dingen auf das
Gesetz
verlassen können, es wird uns beschützen.
Du, ich sage Dir mal was: Hier geht es überhaupt nicht um klare Gesetze, sondern um ständige Rechtsprechung.
Wir sind hier nicht im Rechtebrett und die Frage war wie es
abgehen könnte, nicht mehr und nicht weniger.
Ja, vielleicht fällt hier auch wem der Himmel auf den Kopf.
Nein, die Fragen waren
Kann man bei der Bogestra Fahrkartenkontrolleur nebenberuflich werden und diesen Nebenjob nur Nachmittags bzw am We machen?
Wo bewirbt man sich?
Hat jmd Erfahrung?
Da taucht die Frage, ob etwas mit dem Ausbildungsplatz passieren könnte gar nicht auf.
Dagegen kam die absolute Behauptung
… und nicht vergessen, du mußt die Firma die dich ausbildet um Erlaubnis fragen. Machst du das nicht, kann dir die Firma kündigen!!!
und das galt es zu widerlegen.
LG
GUido
P.S. Alles weitere bitte per Mail, da es langsam echt peinlich wird, das Forum hier mit dauernden Wiederholungen zu belasten, die auf der einen Seite (meiner) völlig klar und auf der anderen Seite (deiner) völliger Nonsens sind