Kontolleur

Hallo zusammen!

Ich fange ab dem 1.8 eine Ausbildung an!
Da mir die Ausbildungsvergütung aber nicht reicht wollte ich mir einen Nebenjob suchen!
Jetzt meine Frage:

Kann man bei der Bogestra Fahrkartenkontrolleur nebenberuflich werden und diesen Nebenjob nur Nachmittags bzw am We machen?
Wo bewirbt man sich?
Hat jmd Erfahrung?

Danke

Direktkontakt?
Hallo,

Kann man bei der Bogestra Fahrkartenkontrolleur nebenberuflich
werden und diesen Nebenjob nur Nachmittags bzw am We machen?
Wo bewirbt man sich?

Die Fragen stellst du am besten bei der BOGESTRA direkt.

Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft
Universitätsstraße 58
44789 Bochum
Telefon: (0234) 303 - 0
Fax: (0234) 303 - 23 00
E-Mail: [email protected]

MfG

… und nicht vergessen, du mußt die Firma die dich ausbildet um Erlaubnis fragen. Machst du das nicht, kann dir die Firma kündigen!!!

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Hallo,
das ist nur halb richtig. Lese mal diese Seite

http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrecht/praxistipp_…

Grüße

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Ob halb oder ganz richtig, darüber kann Mann/Frau trefflich disskutieren. Aber, wenn der Azubi wegen Nebenarbeit mehrmals müde zur Arbeit kommt, kann er unter Umständen Probleme bekommen und mit seiner Kündigung rechnen.

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Schwachsinn!
Hi!

Mehr als die Überschrift ist dazu nicht zu sagen.

LG
Guido

Hi!

Aber, wenn der Azubi wegen Nebenarbeit mehrmals
müde zur Arbeit kommt, kann er unter Umständen Probleme
bekommen und mit seiner Kündigung rechnen.

Sei so lieb, das Forum mit solchen Kommentaren zu verschonen, wenn Du so überhaupt keine Ahnung hast, wovon Du sprichst!

LG
Guido

http://www.arbeitsrecht.org/kuendigung/meldung29540…

Ich freue mich über jeden der da behauptet von der Sache Ahnung zu haben und sich auf bestehende Gesetze beruft.
Bedauere aber auch jeden der nicht in der Lage ist den Unterschied zwischen dem, was auf dem Papier steht und das, was in der Praxis Gang und gebe, ist zu unterscheiden.

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Berdauern und so
Hi!

Ich bedauer eigentlich nur die Leute, die der Meinung sind, ein paar (wenn es hoch kommt!) Beispiele aus ihrem eigenen Umfeld als Maßstab zu nehmen!

Fakt ist: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ebenso ist es aber Fakt, dass ein Ausbilder keine rechtliche Handhabe hat und völlig auf die Schnauze fällt, wenn der Azubi eben nicht alles mit sich machen lässt - und DAS ist die Regel!

LG
Guido

Abend!

Ich bedauer eigentlich nur die Leute, die der Meinung sind,
ein paar (wenn es hoch kommt!) Beispiele aus ihrem eigenen
Umfeld als Maßstab zu nehmen!

Haben wir das nicht alle, dich eingeschlossen!

Fakt ist: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Fakt ist, kommt der mehrfach müde kann er sich eine neue Stelle
suchen, Gesetze helfen ihm oder ihr überhaupt nicht weiter.

Ebenso ist es aber Fakt, dass ein Ausbilder keine rechtliche
Handhabe hat und völlig auf die Schnauze fällt, wenn der Azubi
eben nicht alles mit sich machen lässt - und DAS ist die
Regel!

Sagt wer?
Nee, komm mal wieder runter.

Gruß
Stefan

Hallo,
Auf deine Frage zurück zu kommen !!!
Du solltest Dich in Bochum Hamme in der Leitstelle Bewerben bei der Bogestra.Meine Bedenken sind aber folgende : Es wurden erst kürzlich über 200 Mitarbeiter als Kontrolleur bei der Bogestra Eingestellt !!
Probier es einfach mal !!! Viel Glück !!!

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Hi!

Sagt wer?

Sage ich, der seit 2001 mit Azubis und mittlerweile 4 verschiedenen IHKs zu tun hat.

LG
Guido

Andere Bedenken
Hi!

Du solltest wissen, dass Du als Arbeitnehmer verpflichtet bist, Dich an geltende Gesetze - hier das Arbeitszeitgesetz zu halten.

Der Ausbildungsplatz ist eindeutig nicht gefährdet (auch, wenn hier ein paar neunmalkluge anderer Ansicht sind - demnach muss man auch damit rechnen, nach 40 Jahren fristlos gekündigt zu werden, wenn man man 3 Wochen erkrankt [schließlich ist auch das ganz bestimmt die Regel und Gesetze und regelmäßige Rechtsprechung helfen auch da ganz sicher nicht weiter]), aber der Nebenjob kann durchaus recht kurzfristig gekündigt werden.

LG
Guido

Abend!

Der Ausbildungsplatz ist eindeutig nicht gefährdet

Ach du kennst den Arbeitgeber?

(auch, wenn hier ein paar neunmalkluge anderer Ansicht sind

An die eigene Nase fassen!

  • demnach muss
    man auch damit rechnen, nach 40 Jahren fristlos gekündigt zu
    werden, wenn man man 3 Wochen erkrankt

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

[schließlich ist auch
das ganz bestimmt die Regel und Gesetze und regelmäßige
Rechtsprechung helfen auch da ganz sicher nicht weiter])

Vor Gericht und auf hoher See …

Aber was für ein Glück das wir uns in diesen Dingen auf das Gesetz
verlassen können, es wird uns beschützen.
Wir sind hier nicht im Rechtebrett und die Frage war wie es
abgehen könnte, nicht mehr und nicht weniger.

Stefan

Hi!

Ach du kennst den Arbeitgeber?

Das ist völlig unerheblich

Vor Gericht …

wird Recht gesprochen - und in einem solchen Fall in Deutschland NIEMALS gegen den Azubi.
Es sei denn, Du kannst ein Urteil (oder auch nur eine seriöse andere Quelle) liefern, die Deine wirre These belegt.

Aber was für ein Glück das wir uns in diesen Dingen auf das
Gesetz
verlassen können, es wird uns beschützen.

Du, ich sage Dir mal was: Hier geht es überhaupt nicht um klare Gesetze, sondern um ständige Rechtsprechung.

Wir sind hier nicht im Rechtebrett und die Frage war wie es
abgehen könnte, nicht mehr und nicht weniger.

Ja, vielleicht fällt hier auch wem der Himmel auf den Kopf.

Nein, die Fragen waren

Kann man bei der Bogestra Fahrkartenkontrolleur nebenberuflich werden und diesen Nebenjob nur Nachmittags bzw am We machen?
Wo bewirbt man sich?
Hat jmd Erfahrung?

Da taucht die Frage, ob etwas mit dem Ausbildungsplatz passieren könnte gar nicht auf.

Dagegen kam die absolute Behauptung

… und nicht vergessen, du mußt die Firma die dich ausbildet um Erlaubnis fragen. Machst du das nicht, kann dir die Firma kündigen!!!

und das galt es zu widerlegen.

LG
GUido

P.S. Alles weitere bitte per Mail, da es langsam echt peinlich wird, das Forum hier mit dauernden Wiederholungen zu belasten, die auf der einen Seite (meiner) völlig klar und auf der anderen Seite (deiner) völliger Nonsens sind