Kontomitbenutzung bei Insolvenz

So hat es ihn erwischt: ein Bekannter mußte in die Insolvenz gehen und konnte nun ein Kto. auf Guthabenbasis bei der Postbank eröffnen.Soweit- so gut. Problem ist nur, das es ein sog. Jedermannkonto ist, was ihm nur die eingeschränkte Möglichkeit läßt, Barabhebungen vom Automat zu tätigen( natürlich auch Überweisungen etc.,alles natürlich auf Guthabenbasis) .
Sein Problem: beruflich häufig unterwegs, muß er auch zwischendurch Zahlungen leisten (Tankstellen, Hotels etc.) Dies ist natürlich mit der Postbank-Karte nicht möglich, da es ja keine EC-Karte ist.
Jetzt stellt sich ihm die Frage: Wenn seine Frau ( nicht in der Inso)ein Girokonto eröffnet auf dem regelmäßige EInzahlungen stattfinden und eine 2. EC- Karte für ihren Mann beantragt, funktioniert das ? Hat jemand damit Erfahrung als Insovenzler ?
Lassen die Banken die gemeinsame Nutzung eines solchen Kontos zu ?

Für zahlreiche Kommentierungen sei gedankt !
goldfinger

Hallo goldfinger,
wenn die Ehefrau Deines Bekannten ein Konto eroeffnet und ihm eine Vollmacht einraeumt, kann er ohne weiteres eine ec-Karte bekommen. Da hier keine SCHUFA-Auskunft von ihm eingeholt wird, kriegt von der Insolvenz keiner etwas mit. Allerdings sollte er mit der ec-Karte bedacht umgehen und sie nicht im Supermarkt grenzenlos ausnutzen. Waere schade, wenn die Ehefrau aufgrund von Ueberziehungen in die gleiche Situation geraet…
Gruss,
Alfred

Hallo,
das Geld auf dem Konto ist das Geld der Ehefrau. Darüber kann sie verfügen und sie kann Vollmacht erteilen.
Gruss, Eva

Ergänzung zu den Vorrednern:

Die Bank der Frau könnte aber Probleme machen, wenn Geldeingänge für den „Insolvenzler“ dort eingehen. Rein rechtlich muss als Empfänger einer Überweisung der Kontoinhaber angegeben sein. Die Banken prüfen das aber nicht stringent, einige nur bei grösseren Beträgen. Wenn das Konto aber bei der Bank auf der „schwarzen Liste“ ist (aus welchen Gründen auch immer, der häufigste Grund sind Manipilations- oder Geldwäscheverdacht) kann die Überweisungsrückgabe auch schon bei kleinen Beträgen erfolgen.

Gruss Hans-Jürgen
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