Kontonummer

hallo!

vor ein paar jahren wurden meiner oma per gerichtsurteil 750 DM zugesprochen. die zahlung vom „verurteilten“ zu ihr sollte per überweisung in 3 raten à 250 DM erfolgen. meine oma verstand darunter den postweg. nun stellte sich aber heraus, dass der zahlende zur bank gegangen war, da nach omas kontonummer gefragt hatte, diese bekommen hatte und das geld auf dem bankweg überwiesen hat. meine oma wurde über die weitergabe ihrer kontonummer nicht informiert hat das erst mitgekriegt als sie mal kontoauszüge geholt hat.
ist die bank berechtigt die kontonummer von jemandem auf anfrage an dritte weiterzugeben? falls ja: hätte meine oma davon in kenntnis gesetzt werden müssen?

gruß und danke
yvi

Hallo,

ist die bank berechtigt die kontonummer von jemandem auf
anfrage an dritte weiterzugeben? falls ja: hätte meine oma
davon in kenntnis gesetzt werden müssen?

der Auftraggeber muß die Kontonummer gar nicht mal erfahren haben. Die Kontonummer ist nur der Bank bekannt, bei der der Zahlungsempfänger sein Konto hat, also war der Auftraggeber schon bei der richtigen Bank und hat vielleicht nur gefragt, ob er Geld auf das Konto von Frau Dingenskirchen einzahlen kann. Die Kontonummer kann dann u.U. auch noch später auf dem Einzahlungsbeleg eingetragen worden sein.

Gruß,
Christian

Hallo,

ist die bank berechtigt die kontonummer von jemandem auf
anfrage an dritte weiterzugeben? falls ja: hätte meine oma
davon in kenntnis gesetzt werden müssen?

der Auftraggeber muß die Kontonummer gar nicht mal erfahren
haben. Die Kontonummer ist nur der Bank bekannt, bei der der
Zahlungsempfänger sein Konto hat, also war der Auftraggeber
schon bei der richtigen Bank und hat vielleicht nur gefragt,
ob er Geld auf das Konto von Frau Dingenskirchen einzahlen
kann. Die Kontonummer kann dann u.U. auch noch später auf dem
Einzahlungsbeleg eingetragen worden sein.

Schön und gut. Aber auf meinem Kontoauszug erscheint dann die Bankverbindung des Empfängers. Anders liegt die Sache, wenn es sich um eine Bareinzahlung handeln würde.

Unabhängig davon sehe ich es als eine unbürokratische und kundenfreundliche Gefälligkeit der lokalen Sparkasse an.

Ciao maxet.

der Auftraggeber muß die Kontonummer gar nicht mal erfahren
haben. Die Kontonummer ist nur der Bank bekannt, bei der der
Zahlungsempfänger sein Konto hat, also war der Auftraggeber
schon bei der richtigen Bank und hat vielleicht nur gefragt,
ob er Geld auf das Konto von Frau Dingenskirchen einzahlen
kann. Die Kontonummer kann dann u.U. auch noch später auf dem
Einzahlungsbeleg eingetragen worden sein.

Schön und gut. Aber auf meinem Kontoauszug erscheint dann die
Bankverbindung des Empfängers. Anders liegt die Sache, wenn es
sich um eine Bareinzahlung handeln würde.

Aus diesem Grunde verwendete ich die Formulierung „einzahlen“. Ob die gute Omma wirklich eine Überweisung erhalten hat, wissen wir erst, wenn wir uns den Kontoauszug anschauen.

Unabhängig davon sehe ich es als eine unbürokratische und
kundenfreundliche Gefälligkeit der lokalen Sparkasse an.

Gepaart mit einer eher entspannten Haltung zum Datenschutz.

Gruß,
Christian

also wenn ich euch richtig versteh, dann kann man bares geld einzahlen OHNE die kontonummer des empfängers zu kennen. will man aber von seinem konto auf das des empfängers was umbuchen, dann muss man die nummer wissen. oder kann man da auch einfach zur bank sagen: „buchen se mal 250 DM von meinem konto auf das von frau x.“?

gruß und danke
yvi

also wenn ich euch richtig versteh, dann kann man bares geld
einzahlen OHNE die kontonummer des empfängers zu kennen. will
man aber von seinem konto auf das des empfängers was umbuchen,
dann muss man die nummer wissen. oder kann man da auch einfach
zur bank sagen: „buchen se mal 250 DM von meinem konto auf das
von frau x.“?

Da hat Dich der Artikel meines Vorredners etwas auf die falsche Fährte geführt. Theoretisch geht beides, also Barzahlung oder Überweisung (letztlich natürlich nur, wenn man sein Konto bei der gleichen Bank wie der Empfänger hat). Beides geht aber nur dann, wenn die Bank mitspielt. Inwiefern das in der Praxis möglich ist, sei dahingestellt. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, da der Zahlungsempfänger durch zusätzliches Geld keinen Nachteil hat.

Gruß,
Christian