Kontonummer und Inhaber muss stimmen?

Hallo zusammen,

wird eigentlich der Inhaber eines Kontos geprüft wenn ich eine Überweisung vornehme?
Oder ist einzig und allein die Kontonummer entscheidend?

Was passiert, wenn ich den falschen Konto Inhaber bei meiner Online Überweisung eintrage?
Respektive, was passiert mit Geld, welches auf ein falsches Konto geht, wenn der Inhaber nicht geprüft wird ?

Besten Dank & viele Grüße
olli

Letztes Jahr gab es eine Änderungen ( so weit mir bekannt ist bei allen Banken) das man selber prüfen muss an wenn man überweist also ob die Kontonummer stimmt oder nicht. Das Geld ist dann vorerst mal weg, es sei den der Empfänger zeigt sich freundlich und gibt es zurück.

Gruß

Hallo,

wird eigentlich der Inhaber eines Kontos geprüft wenn ich eine
Überweisung vornehme?
Oder ist einzig und allein die Kontonummer entscheidend?

seit Ende letzten Jahres, letzteres.

Was passiert, wenn ich den falschen Konto Inhaber bei meiner
Online Überweisung eintrage?
Respektive, was passiert mit Geld, welches auf ein falsches
Konto geht, wenn der Inhaber nicht geprüft wird ?

Wenn das KI es nicht merkt und der Kunde sich nicht meldet, kannst Du den Betrag immer noch einklagen (vgl. § 812 BGB).

Gruß
Christian

Hi,

danke.

Gilt das denn auch bei Überweisungen aus dem Ausland?
Konkreter Fall:

Für eine Rückerstattung musste ich neben Kontonummer, Inhaber, BLZ auch die IBAN Nummer und die BIC meiner Bank angeben.

Bei der IBAN Nummer gab es einen Fehler, die Kontonummer und BLZ stimmte.
Der Fehler in der IBAN Nummer wirkte sich nur auf die darin enthaltene Kontonummer aus. Es gibt dieses Konto auch, leider ist es nicht meins sonder eben ein ganz anderer Empfänger.

Was mach ich denn jetzt?

Dank & Gruß, olli

Moin,

wenn der Überweisende die IBAN falsch angegeben hat (Kontonummer und BLZ sind für EU/SEPA-Überweisungen nicht relevant, auch wenn sie in der IBAN enthalten sind), dann forderst Du Dein Geld ein. Dir steht es zu und Du hast keinen Fehler gemacht.

Gruß,
-Efchen

Moin,

zum einen kann eine Überweisung trotzdem zurückkommen, nämlich wenn das Konto bei der Empfängerbank nicht existiert. Die Überweisung wird vielleicht auch nicht von der Ausstellerbank ausgeführt, wenn die Kontonummer nicht prüfzifferngerecht ist (meistens machen es sich die Banken hier aber leicht und geben den Schwarzen Peter an die Empfängerbank weiter).
Zum anderen hat der Empfänger, der das Geld unrechtmäßigerweise erhält, keinen Anspruch auf selbiges. Er muss also nicht freundlich sein, er muss es nur zurück geben.

Grüße,
-Efchen

Hi,

doch doch - den Fehler habe ich gemacht.
Was nun?

Dank & Gruß, olli

Hallo Olli,

Für eine Rückerstattung musste ich neben Kontonummer, Inhaber,
BLZ auch die IBAN Nummer und die BIC meiner Bank angeben.

Bei der IBAN Nummer gab es einen Fehler, die Kontonummer und
BLZ stimmte.
Der Fehler in der IBAN Nummer wirkte sich nur auf die darin
enthaltene Kontonummer aus. Es gibt dieses Konto auch, leider
ist es nicht meins sonder eben ein ganz anderer Empfänger.

Was mach ich denn jetzt?

den Auftraggeber über den Fehler und darüber informieren, daß die Zahlung nicht angekommen ist. Besagten Herausgabeanspruch hat nämlich der Auftraggeber und nicht der Zahlungsempfänger, d.h. nur der Auftraggeber kann die Zahlung zurückfordern - wobei ich natürlich nicht weiß, ob und wie die ungerechtfertigte Bereicherung im betreffenden Ausland geregelt ist.

Gruß
Christian

Hi

den Auftraggeber über den Fehler und darüber informieren, daß
die Zahlung nicht angekommen ist. Besagten Herausgabeanspruch
hat nämlich der Auftraggeber und nicht der Zahlungsempfänger,
d.h. nur der Auftraggeber kann die Zahlung zurückfordern -

Was er aber wohl eher nicht tun wird, denn Rückforderungen aus dem Ausland sind - gelinde gesagt - meist sauteuer und die Kosten werden dem Auftraggeber angelastet. Dieser hat ja keinen Fehler gemacht, warum sollte er also diese Spesen übernehmen?

Wenn es sich um keinen höheren Betrag handelt, lohnt sich sich eine Rückforderung aus dem Ausland eher nicht.

Gruß
Edith