Bei der Steuererklärung eines Kleinstunternehmen übergibt man die Rechnungungen mit. Diese enthalten in der Regel die Kontonummer.
Muss dies so sein oder kann man diese bei ausgestellten Rechnungen „schwärzen“. (Momentan besteht noch kein separates Geschäftskonto).
es gibt keine Verpflichtung zur Vorlage der Belege zu einer Überschussrechnung mit deren Einreichung.
Im (nicht sehr wahrscheinlichen) Fall einer Bp müssen die Kontoauszüge ohnehin auf Verlangen vorgelegt werden, wenn betriebliche Vorgänge drauf sind.
Schwärzen (= Veränderung) der Belege (= Urkunden) ist grundsätzlich nicht zulässig - wenns auch im vorliegenden Fall nicht zur Verfolgung führen wird, eher zur ziemlich genauen Sondierung der Vorgänge auf dem „geheimen“ Bankkonto einladen wird.
Die einzelnen Belege werden nicht vorgelegt werden.
Ich gebe nur die Tabellen (Einnahmen, Ausgaben, Fahrten, Abschreibung) und ein Übersichtsblatt EÜR ab.
Die Belege müssen aber 10 Jahre(!) aufgehoben werden.
JoKu
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