Kontopfänding - was tun ?

Hallo zusammen, ich brauche dringend euren Rat. Es geht um eine Kontopfändung. Im letzten Jahr habe ich 3 mal verpasst meine Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen und Anfang 2011 erhielt ich einen Vollstreckungsankündigung vom Hauptzollamt. Daraufhin habe ich eine Ratenzahlung beantragt,die dann auch genehmigt wurde. Die letzten 2 Monate habe ich dann (die erste Rate etwas verspätet)habe ich dann 2 Raten abbezahlt und müsste nur noch im Juni die letzte Rate begleichen. Jetzt wurde ich von einer Pfändung überrascht. Das Zollamt durfte anscheinend einfach so 220€ einfach so pfänden…? Zum Glück habe ich mein Restgeld abgehoben. Das Problem ist,dass die Pfändungssumme, die eigentliche Forderung um ca.80 euro übersteigt. Ich bin total verzweifelt. Soll ich jetzt einfach ein neues Konto anlegen (darf ich das überhaupt?) und vor allem was kann ich überhaupt dagegen machen,dass mir zu viel Geld abgebucht wird…? Kann mir jemand helfen ? Danke schonmal fürs lesen!!!

hallo Pinchi82,
Du hast ja mehrere Fragen, ich gehe mal der Reihe nach:
Ich nehme an , dass dem Mann vom Haubtzollamt d1e tatsächlich gezahlten Beträge nicht bekannt sind.Natürlich bekommst Du eine Überzahlung zurück. Musst Du beim Zollamt unter Angabe des Aktenzeichens zurück fordern. zu2.Ja. das Haubtzollamt ist berechtigt zu pfänden, die haben ein gesondertes Pfändungsrecht. Zu3. Natürlich kannst Du ein neues Konto eröffnen, da kann keiner was dagegen haben. Ich empfehle ( um weitere derartige „Überraschungen“ zu vermeiden, ein P-Konto, ein pfändungsfreies Konto.
Da bleibt dann immer der Pfändungsfreie Betrag unangetastet und man ist dann nicht sofort bei einer Pfändung ohne Bargeld.Zu4.Zuviel abgebuchtes Gels kann man zurückrufen, wenn se sich um eine Lastschrift handelte. Selbst überwiesene Beträge sind nur schwer rückholbar.Mfg. sdm-korekt

Hallo!
Tut mir leid, dass ich mich erst jetzt melde.
Wahrscheinlich hat sich Ihr Problem bereits erledigt. Falls nicht:
Die Eröffnung eines neuen Kontos ist keine Lösung. Früher oder später wird dieses dem Gläubiger bekannt und alles geht von vorne los. Der Weg mit der Ratenzahlungsvereinbarung ist der Richtige. Sofern ein echter Zahlungswille da ist, lassen gerade öffentliche Gläubiger gerne mit sich reden. Bei der Differenz wird es sich um Gebühren handeln. Diese können ggf. nur vom Gläubiger storniert oder heruntergestuft werden. Einfach mal anfragen, ob die Möglichkeit besteht.
Viel Glück!
Tina