hab da mal ne frage.
Folgendes Beispiel : Person A hat eine eideststattliche Versicherung abgegeben. Dann hat die Person alle Gläubiger darüber informiert und die „meisten“ akzeptieren das und schrieben das das in Ordnung geht. Einer allerdins , ein Inkasso Unternehmen, schreibt dann aber er droht mit Kontopfändung. Darf man denn das Konto pfänden, obwohl man eine eideststattliche Versicherung abgegeben hat ? Man muss dazu sagen das Person A kein eigenes Konto besitzt. Person A bekommt seinen Lohn auf ein Konto der Person B ( Lebensgefährte) wo er „verfügungsberechtigt“ ist. Aber das Konto gehört Person B. Darf man da Pfänden ?
Man muss dazu sagen das Person A kein eigenes Konto besitzt. Person A
bekommt seinen Lohn auf ein Konto der Person B (
Lebensgefährte) wo er „verfügungsberechtigt“ ist. Aber das
Konto gehört Person B. Darf man da Pfänden ?
Konto nein, Lohnpfändug ja.
Pfändbar ist hier jedoch nur der Betrag der der oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt und keinen vorrangig pfändenden Gläubiger vorgeht. Zum Charakter der e.V. ist zu sagen, dass diese ein Zwangsvollstrecjungsinstrument ist und nicht dazu dient, dass sich der Schuldner dann erstmal 3 Jahre zurücklehnen kann.
Es muss jedoch in dieser Zeit auch beurteilt werden, ob pfändende Gläubiger dies nicht offensichtlich mutwillig tun, denn die Zwangsvollstreckung kostet ja auch. Diese Kosten trägt der Schulder. Bei einer offensichtlichen mutwilligen Pfändung trotz psitiver hoher Kenntnis (e.V) des Gläubigers das die Pfändung ins Leere geht, ist der Anfall dieser Kosten für den Schuldner zu hinterfragen.