hallo, mal gucken ob die frage so besser gestellt ist.
eine frau hat eine kontopfändung. um sie zu umgehen lässt sie ihr geld auf das konto ihres freundes gehen. kann der freund dadurch auch eine kontopfändung bekommen? und wenn ja, auch auf sein geld, oder nur auf das geld der frau? die beiden leben zusammen.
Ich glaube, das mit der Pfändung ist nicht ganz so einfach, geht aber dann mit dem ursprünglichen Pfändungsbeschluss gegen die eigentliche Schuldnerin. Wenn die Freundin Arbeitsentelt bekommt, das aber an den Freund zahlen lässt, kann das nach §§ 850h, 829 ZPO gepfändet werden. Ich bin aber leider kein Experte und weiß nicht genau, ob nun direkt beim Arbeitgeber oder beim Freund oder wie auch immer das genau funktioniert. Jedenfalls soll § 850h ZPO eben verhindern, dass Arbeitsenteglt verschoben und so der Pfändung entzogen wird.
Es kann natürlich auch sein, dass ich vollkommen falsch liege
Ja aber das betrift doch ein gepfändetes Arbeitseinkommen, so Bestimmungen über verschleiertes Entgelt kenne ich auch aus der österreichischen EO. In der Ausgangsfrage wurde aber ein Konto gepfändet und nicht das Arbeitseinkommen - daher meine Frage. Also in der österreichischen EO gäbe es da keine Möglichkeit (außer eine evtl. Anfechtbarkeit), wenn das in Deutschland anders sein sollte hätte mich rechtsvergleichend interessiert, wie man das rechtstechnisch auf die Beine stellt.
Aber zuerst müsste der gläubiger ja mal die Kontonummer und das Bankinstitut des Freundes ausfindig machen.
So schnell geht das alles auch nicht.
Ich selbst hatte solche Probleme auch schon.
Bekommst Du ALGI oder ALG II ist es sowieso nicht pfändbar( Sozialleistungen sind nicht pfändbar). Ansonsten müsstest Du mal sehen, welcher Betrag Dir generell gefändet werden kann. Die Tabellen findest Du auch im Netz. Manchmal ist ja überhaupt nix zu holen, auch wenn man Einkommen hat!!!
Noch was: kontopfändung
Sofern nur das Konto gefändet wird, und nicht direkt beim Arbeitgeber…geh zu ner anderen Bank, und lass Dein Geld dahin überweisen! Bis dass dann wieder ausfindig gemacht wurde, dauet es, und Du hast Zeit, alles so zuregeln, und Dich vielleicht zu einigen!?
Pfändungsschutz gibt es nur für Geldeingang von Arbeits- oder Sozialeinkommen auf Girokonten!
Also: Unfändbar! Zumindest halt für 7 Tage, was dann noch auf dem Kto ist, geht an Gläubiger!
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