Hallo,
mein Arbeitgeber hat mir sechs monate keinen Gehalt gezahlt und deshalb habe ich mein Konto gepfändet bekommen. Ich habe jetzt bei einer anderen Bank ein Konto eröffnet, um nicht immer fünf EUR, für eine Überweisung zu bezahlen. Meine Frage: Kann ich das neue Konto auch gepfändet bekommen, so lange ich das alte Konto noch besitze.
Ich danke euch für die Antwort und alles gute im Jahr 2008
Mit freundlichen Grüßen
Sofern jemand Kenntnis von dem Konto bekommt wird (und für dich leider) auch darf er auch dort pfänden.
Gruss Ivo
Es gibt neuerdings ein sogenanntes P-Konto. Soll heissen Pfändungsschutzkonto, kann man bei jeder Bank sagen, dass das bestehende Konto als P-konto geführt werden soll. Hat den Sinn, dass die monatliche Pfändungsfreigrenze von ca. 990 Euro immer auf dem Konto stehen gelassen werden kann, selbst wenn eine Pfändung auf dem Konto ist, kann noch über das Geld verfügt werden.
So funktioniert das in etwa, ist wie gesagt ganz neu, deswegen dies nur als grobe Information.
Schwede
Hallo,
So funktioniert das in etwa, ist wie gesagt ganz neu, deswegen
dies nur als grobe Information.
es ist sogar so neu, daß es das noch gar nicht gibt. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetzentwurf im November nicht zugestimmt, sondern um einige Änderungen gebeten.
Mit anderen Worten: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Gruß
Christian
sorry, hätte ich wohl besser aufpassen müssen.
Schwede
Hallo,
es gibt diese Pfändungsfreigrenze. Das zuständige Gericht, welches pfändet hat das einzuhalten. Dies wird auf Antrag der Bank mitgeteilt und man bekommt diesen Betrag freigeschalten. Allerdings nur für den Geldeingang. Also 100 Eu Eingang, kannst du max. 100 Eu abheben (im Monat). Kommt mehr rein, so kannst du bis zur Pfändungsfreigrenze abheben. Was drüber ist, bleibt auf dem Konto.
Viele Grüße
Selorius
Freigabebeschluss/Sozialleistung
Hallo,
das war etwas holprig 
Man muss bei der Existenzsicherung für Pfändungsschuldner unterscheiden zwischen Gehaltseingängen und Sozialleistungen.
Bei Gehhaltseingängen kann der Schuldner zum Gericht gehen und einen Freigabebeschluss nach §850k ZPO bantragen. Der Betrag, der dort drinsteht, richtet sich nach den unterhaltsberechtigten Personen. Wenn man diesen Beschluss bei der Bank abwirft, bleibt dieser Betrag für den Monat pfändungsfrei. Man sollte aber bei Gericht beantragen, dass nicht nur das aktuelle Gehalt, sondern auch die der Folgemonate freigegeben wird. Viel Zeit darf man sich nicht lassen, denn wenn kein Beschluss vorliegt, muss die Bank zwei Wochen nach Zustellung der Pfändung den Betrag an den Gläubiger zahlen. Das ist für den Fragesteller aber wahrscheinlich eh uninteressant, denn er hat seit längerem ja kein Gehalt mehr bekommen.
Wenn er Sozialleistungen bekommt (aus einer öffentlichen Kasse!) also z.B. Hartz 4 und/oder Kindergeld, so ist dieser Betrag bis sieben Tage nach Gutschrift unpfändbar und kann bar abgehoben werden, ein Beschluss des Gerichts ist nicht nötig. Die Bank muss die Kohle auszahlen, selbst dann, wenn das Konto dadurch wieder überzogen wird.
Bekommt er weder das eine noch das andere (z.B. Unterstützung aus dem privaten Bereich oder lebt von ebay-Verkäufen) muss er aufpassen, denn private Unterstützungen sind keine Sozialleistungen und unterliegen voll der Pfändung.
Gruss Hans-Jürgen
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Auch hallo,
Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetzentwurf im November
nicht zugestimmt, sondern um einige Änderungen gebeten.
Weisst Du da Näheres ???
Mein Stand ist Folgender:
- Anfang letzen Jahres hat das BMJ seinen Referentenentwurf vorgelegt. Ich war damals der Gutachter für unser Institut um dem BdB zuzuarbeiten (und habe den Entwurf im wahrsten Sinne des Wortes zerrissen)
- Im Oktober kam der nächste Entwurf und man war so schlau, dazu garnicht erst die Interessenverbände zu fragen, sondern im Kabinett gleich den Gesetzentwurf zu beschliessen (war allerdings inhaltlich auch o.K., man hat gelernt). Meines Wissens war das noch nicht im Bundestag, geschweige denn Bundesrat und ich habe gehört, dass soll erst in diesem Jahr vor der Sommerpause durchgehen. Zum Glück ist im Entwurf vorgesehen, dass die Banken 6 Monate Zeit haben, das umzusetzen.
Gruss Hans-Jürgen
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Hallöchen,
Bundesrat und ich habe gehört, dass soll erst in diesem Jahr
vor der Sommerpause durchgehen. Zum Glück ist im Entwurf
vorgesehen, dass die Banken 6 Monate Zeit haben, das
umzusetzen.
http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8336/SharedDocs/D…
Gruß
Christian
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Hi,
cool, vielen Dank und *, die Stellungnahme kannte ich noch nicht.
Gruss Hans-Jürgen
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