Kontopfändung ALG 1

Guten Tag zusammen,

ich habe eine Pfändung auf meinem Konto und davon betroffen ist auch mein ALG 1. Nun lese ich immer wieder, dass ALG genaz normal wie lohn gepfändet werden kann. Dem gegenüber stehen jedoch folgendes:

1.) Ansprüche auf Arbeitslosengeld können übertragen, verpfändet oder wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Wird die Ihnen zustehende Leistung auf ein Konto bei Ihrem Geldinstitut überwiesen, so kann der Zahlungsbetrag erst nach sieben Kalendertagen nach der Gutschrift gepfändet oder mit einer Forderung Ihres Geldinstituts verrechnet werden. Innerhalb dieses Zeitraums muss Ihnen das Geldinstitut die Leistung auszahlen. (website Arbeitsamt)

Das ganze ist geregelt im § 55 SGB. Dennoch verstehe ich es nicht richtig.

Was ist denn nun wie richtig?

Danke

Hallo
ALG1 kann erst nach 7 Tagen gepfändet werden, das heißt sobald das ALG auf ihrem Konto eingegangen ist haben sie 7 Tage Zeit das Geld abzuheben und Überweisungen zu tätigen.
Nach 7 Tagen muss die Bank dann das Geld an den Gläubiger zahlen.
Tipp gehen sie aufs Amtsgericht und beantragen sie ein Kontopfändungsfreibetrag.
Somit ist je nach Höhe des ALG1 nicht alles weg.

MFG

Rechtsberatung kann ich nicht leisten. Nur soviel:
Mein Bekannter hat ein Konto bei der Schwäbischen Bank (MasterCard mit Kontofunktion Global MasterCard Premium, http://www.global-mastercard.de).
Das Ding hat er zum „P- Konto“ umgestellt. Dann ist von den gesamten monatlichen Eingängen der Pfändungsfreibetrag nicht pfändbar.

Vielleicht geht Dein Konto auch zum „P- Konto“ umzustellen.

Erdbeerzunge