Kontopfändung aufheben lassen

Hallo,

ich habe im mom eine Kontopfändung auf meinem Konto,
und komme somit nicht an mein geld, ich beziehe kein Hartz4 sondern habe einkommen von 400 euro monatlich, kann dieses aber nicht abholen…
Wenn ich jetzt im Feb. 2010 die Ev ablege wird die kontopfändung dann aufgehoben?

Hallo!
Aufgrund der Abgabe der EV wird die Kontopfändung leider nicht automatisch aufgehoben. Hierfür ist es notwendig, sich vom zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Freigabebeschluss ( bei Pfdg. von privater Seite) oder aber einer Betragsfreigabe vom Gläubiger selbst (bei öffentlichen Pfdg.) zu besorgen und bei der Bank vorzulegen.
Generell ist es aber sinnvoller, sich mit dem Gläubiger auf Ratenzahlung in Verbindung mit einer Ruhenderklärung zu einigen. Nur so wird das Konto auch wieder entsperrt.
Viel Glück!
Tina