Hallo.
Meiner Ehefrau steht eine Kontopfändung ins Haus. Die Schulden sind aus der Zeit, in der wir noch nicht verheiratet waren und ich auch sonst nichts mit zu tun habe. Wir haben 2 Kinder ( ein leibliches und eins von ihr aus erster Ehe). Sie hat im Prinzip kein Einkommen. Mein Stiefkind bezieht vom leibl. Vater 272€ Unterhalt. Zum anderen haben wir 368€ Kindergeld. Alles zusammen plus mein Gelhalt kommen wir auf Netto 2552€. Ich lese nun überall was von Pfändungsgrenzen, Eigenbehalt etc. Meine Frau hat nun einen Übersichtsplan vom Inkassounternehmen bekommen in dem sie Einkommen und Ausgaben eintragen soll. Das ist soweit klar, nur was habe ich damit zu tun und 2. was geschieht mit den Ausgaben? Werden die von den 2552 Euro abgezogen oder warum muss man die aufführen?
Vielen Dank für die Antworten
Das ist leider überhaupt nicht mein Fachgebiet,ich berate vorwiegend zu den Themen Steueroptimierung offshore und Geldanlage
okay, sie wurden allerdings von wer weiß was für dieses Thema vorgeschlagen…schade. trotzdem danke.
Das ist leider überhaupt nicht mein Fachgebiet,ich berate
vorwiegend zu den Themen Steueroptimierung offshore und
Geldanlage
Also zunächst einmal wird die ser Ausforschungsfragebogen des inkassos grundsätzlich N I C H T ausgefüllt.
2. Wenn ihr ein gemeinsames Konto habt, dann sofort ändern deine frau braucht ein eigenes „P-Konto“ Das ist ein Konto das pfändungssicher ist bitte mal googlen . Muss die bank übrigens einrichten.
3. Nicht einfach alles akzeptieren was die Fordern.Deine Frau ist nicht pfändbar, weil sie zu wenig Einkommen hat. Das ist eine super Position fur Verhandlungen.
4.Mit einem Inkasso kann man nur verhandeln, wenn das inkaso die Forderung selbst aufgekauft hat uns somit selbst Gläubiger ist. Sonst wird generell nur mit dem Gläubiger direkt verhandelt.Es würde hier zu weit führen aud alle aspekte einzugehen.Aber schau dir mal das zum Thema Inkaso, Vergleich usw. hier an www.schuldenfrust.de
dann klick dich da mal durch.
viel erfolg
Der erste Punkt ist klar.
zu 2. Wir haben bereits 2 Konten. Sie hat sich auch schon nach einem P-Schutz-Konto erkundigt. Das wird kommende Woche röffnet.
zu 4. Das Inkasso hat die Schuld nicht aufgekauft. Das Ganze läuft auf Vergütungsbasis. Das heißt also für mich, Sie verhandelt ab jetzt mit der Volksbank Heilbronn ( dem Gläubiger ).
Das werden wir dem Inkasso dann so mitteilen, oder?
Ne, also Titel gibt es, das P-Schutz-Konto wird nächste Woche eröffnet. Was ich bis jetzt noch rausbekommen habe, darf ich ja garnicht in die Berechnung mit einfließen, da ich die Schulden nicht mit verantwortet habe. Dennoch danke für Ihre Antwort.
Der erste Punkt ist klar.
zu 2. Wir haben bereits 2 Konten. Sie hat sich auch schon nach
einem P-Schutz-Konto erkundigt. Das wird kommende Woche
röffnet.
zu 4. Das Inkasso hat die Schuld nicht aufgekauft. Das Ganze
läuft auf Vergütungsbasis. Das heißt also für mich, Sie
verhandelt ab jetzt mit der Volksbank Heilbronn ( dem
Gläubiger ).
Richtig, nicht abwimmeln lassen !!!
Das werden wir dem Inkasso dann so mitteilen, oder?
Nö, mit denen gar keinen Kontakt aufnehmen dass könnte nämlich als eiverständnis gewertet werden.Also finger weg von denen egal mit was die drohen.
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Okay.
Dann bedanke ich mich für die ausführlichen Erklärungen und wünsche ein schönes Wochenende.
Hallo,
Achtung - hier geht es um das Rechtsverhältnis Gläubiger ./.Schuldner. Also damit sollte NUR das Einkommen Ihrer Frau relevant sein. Da speilt auch Zahlgn. an Kind keine Rolle.
Pfändungsgrenze liegt derzeit meines Eissens bei knapp oder um 1000 €.
Nichts preisgeben was dem Ink.Untern. nicht zu interess. hat.
Beste Grüße Horst
Hallo,
wenn Sie ein Gemeinschaftskonto haben und nicht das sogenannte P-Konto (Pfändungsschutzkonto) kann der Gläubiger mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Pfüb) in das Konto hineinpfänden. Durch die Kontopfändung ist die Bank verpflichtet, alles Guthaben, was auf Ihrem Konto entsteht, an den pfändenden Gläubiger auszuzahlen. Diese Überweisung darf die Bank zwei Wochen nach Erhalt des Pfändungs – und Überweisungsbeschlusses durchführen. Innerhalb dieser Frist müssten Sie also den Antrag auf Freigabe der unpfändbaren Einkommensteile bei Ihrem zuständigen Amtsgericht stellen. Sie können allerdings innerhalb von 7 Tagen alle Sozialleistungen zurückerhalten, wenn Sie das nachweisen können (z.B. das Kindergeld). Sollte die Miete von Nöten sein, was ich annehme, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Rechtspfleger beim Amtsgericht stellen. Dieser wird dann die Mittel freigeben (alles muss nachgewiesen werden).
Der Übersichtsplan dient zur besseren Orientierung für das Inkassounternehmen, damit man abschätzen kann, ob sich das alles rentiert. Wie sich das mit den Ausgaben verhält, habe ich gerade geschrieben. Alles wird erst im Nachhinein abgezogen, auf Ihren Antrag hin.
Versuchen Sie sich unbedingt mit dem Gläubiger zu einigen! So kommt Ihre Frau auf Dauer nicht raus.
Ich hoffe, ich konnte helfen.