Kontopfändung bei Azubi

Hallo,

ich bin Azubi im 1. Lehrjahr (22 Jahre alt, vorherige Ausbildung abgebrochen) und verdiene 540 Euro netto monatlich. Habe eine eigene Wohnung und muss für meinen Unterhalt komplett selbst aufkommen (keine Unterstützung von Eltern, Arbeitsamt etc.).

Durch einen alten Handyvertrag habe ich einen Vollstreckungsbescheid in Höhe von damals 370 Euro bekommen. Konnte die Vollstreckung aber „einfrieren“ als ich eine neue Ratenzahlung mit den Anwälten vereinbart hatte. Leider habe ich es die letzten 2 Monate nicht geschafft, die Raten weiter zu zahlen und habe jetzt im Onlinebanking gesehen, dass mein Konto in Höhe von 280 Euro gepfändet wurde.

Wie gesagt, ausser die 540 Euro Netto und mein Kindergeld in Höhe von 160 Euro habe ich keine weiteren Einnahmen.

Wenn mein Lohn jetzt in den nächsten 2 Tagen auf meinem Konto ist, werden die 280 gleich abgezogen. Dann werd ich gerade noch meine Miete zahlen können. Geld zum Leben habe ich dann nicht mehr großartig.

Nun ist meine Frage, bin ich überhaupt Pfändbar? Nicht, dass ich nicht zahlen möchte, aber in einer Summe schaffe ich das nicht. In drei Raten könnte ich denen Anbieten. Aber wie muss ich vorgehen, wenn ich nicht Pfändbar bin. Ich mein, das Geld ist jetzt quasi schon weg. Wie bekomme ich das wieder?

Für jeden Ratschlag, Tipp wäre ich dankbar!

LG

Hallo Marcel

als erstes gilt auch für dich: FAQ:1129 einhalten

du bist nicht pfändbar, Freigrenze 989€s für Singles, den Rest erklärt dir das Amtsgericht

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

du bist nicht pfändbar, Freigrenze 989€s für Singles,

das stimmt für die Pfändung von Arbeitseinkommen. Nebenbei bekommt nur Kindergeld (so im Beitrag genannt), wer Kinder hat, so dass die Grenze hier deutlich höher liegt.

Hier geht es aber um eine KONTOpfändung.

den Rest erklärt dir das Amtsgericht

Dem kann nur zugestimmt werden. Ab zum Amtsgericht und Pfändungsschutz für das benötigte Minimum beantragen.

Gruß,
Oskar

hallo!

auch wenn ich zur eigentlichen frage nichts beitragen kann, muss ich doch noch was loswerden.

dein fehler war die vereinbarten raten einfach stillschweigend NICHT zu bezahlen und nun hast du die kacke am dampfen - selbst schuld also!

und ob sich der gläubiger noch mal auf ratenzahlung einlässt wage ich zu bezweifeln.

manchmal frage ich mich echt warum es heute normalität zu sein scheint, dass man erst aus den puschen kommt, wenn man bis zum hals schon abgesoffen ist.

viele grüße
whitby

Hallo,

die Antworten sind teilweise richtig;
pfändbar nicht, da das Einkommen zu gering ist, aber!!! das Guthaben auf dem Girokonto unterliegt einmal generell keinem Pfändungsschutz; also unverzüglich beim zuständigen Amtsgericht einen Pfändungsschutz beantragen und gleich die Lohn/Gehaltsabrehnung mitnehmen, damit der Rechtspfleger erkennen kann, dass der Geldzugang aus einem „nicht pfändbaren Arbeitsverhältnsi“ besteht,…
solange Sie nicht sunternehmen, wird die Bank dann das Guthaben an den Gläubiger überweisen, Frist 14 Tage,…ohne Pfändungsschutz ist das Geld verloren,…
Sie müssen aktiv werden, nicht die Gegenpartei…
mfg

ich bin Azubi im 1. Lehrjahr (22 Jahre alt, vorherige
Ausbildung abgebrochen) und verdiene 540 Euro netto monatlich.
Habe eine eigene Wohnung und muss für meinen Unterhalt
komplett selbst aufkommen (keine Unterstützung von Eltern,
Arbeitsamt etc.).

Durch einen alten Handyvertrag habe ich einen
Vollstreckungsbescheid in Höhe von damals 370 Euro bekommen.
Konnte die Vollstreckung aber „einfrieren“ als ich eine neue
Ratenzahlung mit den Anwälten vereinbart hatte. Leider habe
ich es die letzten 2 Monate nicht geschafft, die Raten weiter
zu zahlen und habe jetzt im Onlinebanking gesehen, dass mein
Konto in Höhe von 280 Euro gepfändet wurde.

Wie gesagt, ausser die 540 Euro Netto und mein Kindergeld in
Höhe von 160 Euro habe ich keine weiteren Einnahmen.

Wenn mein Lohn jetzt in den nächsten 2 Tagen auf meinem Konto
ist, werden die 280 gleich abgezogen. Dann werd ich gerade
noch meine Miete zahlen können. Geld zum Leben habe ich dann
nicht mehr großartig.

Nun ist meine Frage, bin ich überhaupt Pfändbar? Nicht, dass
ich nicht zahlen möchte, aber in einer Summe schaffe ich das
nicht. In drei Raten könnte ich denen Anbieten. Aber wie muss
ich vorgehen, wenn ich nicht Pfändbar bin. Ich mein, das Geld
ist jetzt quasi schon weg. Wie bekomme ich das wieder?

Für jeden Ratschlag, Tipp wäre ich dankbar!

LG

Hallo Marcel,

in Ergänzung der bisherigen Antworten noch etwas zu Deinen Zeilen:
Du schreibst, Du könntest nun in drei Raten den Betrag bezahlen. Ich glaube, da hapert es doch mit dem Rechnen: Die letzten zwei versprochenen Raten konntest Du nicht zahlen. Durch die Pfändung ist der Schuldbetrag noch erhöht worden (weitere Kosten kamen noch hinzu).
Wenn es bisher nicht geklappt hat, wirst Du die beabsichtigten Raten so auch nicht schaffen.

Bitte verstehe mich nicht falsch. Es geht mir hier nicht darum, zu moralisieren. Aber ich denke, es wird höchste Zeit, daß Du Dich hinsetzt und ganz konkret rechnest: Deine fixen und variablen Ausgaben (alle!) aufschreibst, die Einnahmen gegenüberstellst. Dann siehst Du, wieviel Dir wirklich übrig bliebe. Ich fürchte (und erlebe es leider immer wieder), daß sich der bisherige Schuldbetrag sonst immer weiter aufbaut und Du schnellstens dabei nur noch Löcher stopfst.

Wenn Du siehst, es reicht nicht, bleiben Dir m.E. nur zwei Möglichkeiten: Versuchen, etwas hinzuzuverdienen, oder schauen, wo Du kürzen kannst: evtl. günstigeres Zimmer oder WG und jede Ausgabe durchleuchten!

Ansonsten wichtig: Zusagen immer und unter allen Umständen einhalten und wenn’s Probleme gibt, sofort Kontakt aufnehmen und nicht abwarten!

Alles Gute für Dich! Eva