Kontopfändung bei einem Kolleg

Hallo, habe mal eine Frage, und zwar… ein guter kolleg von mir wohnt mit seiner Freundin und ihren gemeinsamen 2 Kindern zusammen, jetzt lag vor paar tagen ein brief zwecks ner kontopfändung im Briefkasten, und somit kann er kein Geld mehr holen ( haben getrennte Konten) seine freundin bekommt nur elterngerld und kindergeld jeweils zum 6. einens monates. Beim Kolleg ist schon Geld drauf kann aber wie gesagt nix holen. und nun meine frage, es sollen bei ihm ca 900 euro gepfändet werden bei einem verdienst von ca. 1400 netto, nicht grad viel ist aber leider so. kann man das einfach so pfänden auch wenn er für seine kinder und freundin bzw. verlobte unterhaltspflichtig ist?? also momentan gehts denen gar nicht gut… sie leben mit dem minimum… leisten sich nix sonderen nur für die kinder das was kinder halt so brauchen. also kann mir jemand auskunft darüber geben???

danke und liebe grüße

2 Dinge

  1. Pfändungsfreibetrag

  2. FAQ:1129

Gruß

Stefan

Hallo,

der Kontoinhaber sollte bei der Bank sofort das Konto als P-Konto führen, dann sind Einkünfte unterhalb von ca. 1000 € nicht pfändbar; das geht auch, wenn bereits eine Pfändung vorliegt.

Schönen Tag noch.

Guten Tag,

okay, uznd können sie mir auch sagen, was ein P-Konto ist??

LG

Hallo,

okay, uznd können sie mir auch sagen, was ein P-Konto ist??

Sorry, aber was ist so schwer daran?

http://lmgtfy.com/?q=p-konto

lg, Sabrina

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