Ich hatte heute eine Rechtsfrage wg. Kontopfändung. Ein Kumpel von mir behauptete, sobald erstmals eine Kontopfändung durchgeführt worden sei, seien Überweisungen von diesem Konto (z.B. Sparkasse) nicht mehr möglich.
Ich halte das für Blödsinn, denn wozu braucht man dann ein Konto?
Wer hat Recht?
Ciao
Wolfgang
Dein Kumpel hat leider Recht, bin auch in der Situation ):
Gruß chatman
Dein Kumpel hat leider Recht, bin auch in der Situation ):
Gruß chatman
Muß man dann die überhöhten Gebühren für Barüberweisung bezahlen?
Ciao
Wolfgang
Hi
dann habt ihr die falsche Bank… sowas hab ich nochn nie gehört und bei mir gehn auch Überweisungen nach Konto dicht …
Wallflower
Ich halte das auch für Bankenwillkür. Dafür hat man als „Insolventer“ schließlich sein Guthabenkonto, aber Banken müssten ja auch Guthabenkonten für jederman ermöglichen und halten sich ebenfalls nicht alle an diese Regel, insofern…
Das war aber ne Rechtsfrage, und deshalb interessiert mit das juristische daran.
Ciao
Wolfgang
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Ja leider, laut Amtsgericht kann man nach dem das Konto von einem Gläubiger Gepfändet (Gesperrt)wurde nur noch den Betrag der unter der Pfändungsgrenze liegt in Bar Abheben-sonst geht nix mehr.
Gruß chatman
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Hi,
nein, musst Du nicht, Du kannst auch das Geld persönlich Deinem Gläubiger vorbeitragen…
Grüße
Uwe