Guten Tag,
Vor ca.einem Jahr wurden uns von unserem Konto der Monatsleistungsbetrag Hartz 4 (Geld zur sicherung zum Lebensunterhalt ohne Vorankündigung gekündigt.
Laut Gesetz ist das Pfänden von Hartz 4 Bezügen nicht erlaubt,da dieser Minimalbetrag eine Grundsicherung zum Lebensunterhalt beträgt.
Nach dem wir die Angelegenheit zum damaligen Zeitpunkt einem Rechtsanwalt übergeben haben und wir festgestellt haben das der uns nur vertröstet hat und nur Geld von unsere Versicherung kassiert hat hat er unsere Angelegenheit an seiner Kollegin abgegeben,da dieser offensichtlich uns auf diese Art los zu werden versuchte.
Nach dem wir mindestens drei Monate bei der Rechtsanwältin um Hilfe baten und uns dann endlich mal nach vielen Anschreiben einen Pfändungsschutzantrag stellen sollten den wir bereits schon lange gestellt haben .
Sämtliche Unterlagen liegen der Kanzlei von Anfang an bereits vor inklusiv die Beantragung des Pfändungsschutzantrages.
Als wir mehr Druck machten wurde uns mitgeteilt,das wir (obwohl es unser Geld gewesen ist)Verdienstbescheinigungen oder andere Nachweis von Bezügen zur Beantragung des Pfändungsschutzantrages
sowie Nachweise von Miet-und Nebenkosten nachweisen.Versicherungsverträge etc.mit einzureichen.
Wir haben von dieser Maßnahme haben wir noch nie etwas gehört.
Ist das überhaupt rechtens.
Gibt es da überhaupt noch eine Chance das Geld zurück zu bekommen.
Wer kennt einen Rechtsanwalt der unser Recht durchboxt und sich nicht nur das Geld kassiert.
Ich würde mich freuen wenn ich eine weiterhilfe bekomme
Hallo,
diese Angelegenheit ist etwas kompliziert. Dafür braucht ihr einen Anwalt für Sozialrecht. So weit mir bekannt musst du auf dem Gericht einen Antrag auf Pfändungsfreibetrag stellen. Dies wird dann an die Bank weitergeleitet und diese darf dann das Geld nicht herausgeben. In eurem Fall ist ja schon abgebucht worden. Das heißt dass ihr der Bank nachweisen müsst dass es sich um Hartz4 handelt. Dann darf die Bank nur das zurückhalten was nicht zum Lebensunterhalt verwendet wird. Das kann ich im groben dazu sagen. Nun wohnt ihr wohl in Hamburg, da kenne ich keinen RA. Ihr könnt es auch mal bei einer Beratungsstelle des Caritas versuchen. Die kennen eigentlich Anwälte.
Gruß
Herbert
Hallo,
es tut mir leid, aber in der Richtung kann ich Euch nicht weiterhelfen.
Du hast Recht, jeder Mensch hat einen Freibetrag der nicht gepfändet werden kann und darf.
Am Besten an eine Sozialarbeiterin wenden bei einen sozialen Träger (Diakonie o.ä.)- die kann Euch vielleicht helfen.
Viel Glück!
gold-marie
Moin,
Eigentlich hast Du hauptsächlich ein Problem mit dem Rechtsanwalt. Soweit hast Du alles richtig gemacht außer, dass Du zu spät gemerkt hast, dass Du den falschen Rechtsanwalt hast. Such Dir einen, der sich auf Hartz IV spezialisiert hat.
Schlechte Rechtsanwälte habe ich in Hamburg auch schon erlebt. Die gibt es leider :o(
Im Telefonbuch gibt es eine Auskunft, die können Dir einen Fachmann für Dein Problem nennen.
Viel Glück