Hallo,
bei jemanden den ich kenne, hatte das Finanzamt eine
Kontopfändung vorgenommen. Die Bestand fast 1,5
Monate.
Nun habe ich gehört, das der Steuerberater -der ggü.
den FinanzAmt als Berater desjeningen bekannt ist-
kurz nach Pfändung auch noch dort einen Scheck
einreichte. Was das den Eindruck der Bank sicher nicht
verbesserte.
Nun, im Nachgang ich mich, ob:
-
Kontopfändungen seitens des Finanzamt wohl doch
häufiger vorkommen?
-
Ein Steuerberater demzufolge bereits im Vorfeld hätte
warnen müssen und können?
-
Steuerberater wirklich knapp 2 Monate brauchen eine
solche Maßnahme zu beenden?
-
Werden Steuerberater nicht vor solchen Maßnahmen vom
Finanzamt informiert?
Danke
Nun habe ich gehört, das der Steuerberater -der ggü.
den FinanzAmt als Berater desjeningen bekannt ist-
kurz nach Pfändung auch noch dort einen Scheck
einreichte. Was das den Eindruck der Bank sicher nicht
verbesserte.
hallo,
das verstehe ich nicht ganz. das konto wurde gepfändet, dann gibt der schuldner einen quasie ungedeckten scheck dem steuerberater und der will ihn einlösen? oder hat der steuerberater steuerschulden für den mandanten per scheck beim finanzamt bezahlt?
Nun, im Nachgang ich mich, ob:
- Kontopfändungen seitens des Finanzamt wohl doch
häufiger vorkommen?
ja, wer nicht zahlen will, der wird schon zum zahlen gebracht. die einfachste art der zwangsmaßnahmen ist hier die kontenpfändung, da das finanzamt i.d.R. über die kontoverbindungen der steuerpflichtigen verfügt. da ein finanzamt auch vollstreckbare urkunden selber und ohne gericht erstellen kann (kein mahnbescheid vom zivilgericht nötig), geht das recht fix.
- Ein Steuerberater demzufolge bereits im Vorfeld hätte
warnen müssen und können?
nun ja, das finanzamt pfändet nicht von heut auf morgen. i.d.R. gibt es eine fälligkeit, sagen wir die steuer ist fällig am 02.01., dann wird (so kenne ich es von berliner und brandenburger finanzämtern) eine mahnung geschickt (ende januar), dann kommt eine zahlungsaufforderung mit androhung (mitte februar) und vor der kontenpfändung kommt noch die ankündigung von zwangsmaßnahmen (ende februar). meist ist noch mehr schriftverkehr dabei (erstmaliger fall der steuernichtzahlung), manchmal gehts auch schneller (wenn der steuerpflichtige als zahlungsunwillig bekannt ist).
auf jeden fall gibt es VOR der pfändung zeit und genügend warnungen, hinweise auf papier. diese gehen meist an den steuerberater. manchmal direkt an den steuerpflichtigen. auf jeden fall ist der StB gehalten diese unverzüglich weiterzuleiten, ansonsten kann der StB sich ersatzpflichtig machen (mandant hat zahlung nur vergessen, sieht den StB nur alle 3 monate) und muss ggf. vollstreckungskosten ersetzen, nicht aber zinsen!
- Steuerberater wirklich knapp 2 Monate brauchen eine
solche Maßnahme zu beenden?
wieso der steuerberater? der steuerpflichtige muss zahlen, alle ansprüche des finanzamtes befriedigen und dann wird das finanzamt das konto „wieder freimachen“.
- Werden Steuerberater nicht vor solchen Maßnahmen vom
Finanzamt informiert?
s.o.
mfg vom
showbee