Kontopfändung in der Ausbildung

Hallo alle zusammen :smile:

Ich hab mich grad erst neu angemeldet, von daher habt bitte ein wenig Rücksicht, wenn ich in diesem Post von etwaigen Forenregeln abweiche :smile:

Aber ich habe trotzdem eine Frage :smile:

Zur Situation:
Meine beiden Geschwister und ich haben vor ungefähr 5 Jahren das Haus unserer Mutter geerbt, da diese damals an Krebs verstorben ist.
Nun haben wir uns vor etwa einem dreiviertel Jahr dazu entschieden dieses zu verkaufen, da damit zu viele negative Erinnerungen verbunden sind.
Da der zuständige Notar, und das Fürsorgegericht(da meine Geschwister noch nicht volljährig sind) sich bei den Angelegenheiten ziemlich Zeit gelassen haben und von 3 Wohnungen nur eine bewohnt wird, hat das mit den Zahlungen alles nicht so geklappt. Jetzt haben wir eine Frist bekommen, bis zu der alle Zahlungen bezahlt werden sollen. Jetzt meinte allerdings mein Vater(der stellvertretend für meine Geschwister das Haus mitverwaltet), dass es im Falle eines Mahnverfahrens auch dazu kommen kann, dass auch mein Lehrgehalt gepfändet werden kann, also zumindest so, dass ich ein drittel (da ja drei Geschwister) der Kosten trage. Ich verdiene im Monat knapp 530 Euro netto, und habe theoretisch aber noch knapp 300(Halbwaisenrente und Kindergeld, gebe ich jedoch an meinen Vater ab :wink: )zur Verfügung.

Jetzt zu meiner Frage :smile:
Kann mein Lehrgehalt im Falle eines Mahnverfahren gepfändet werden?

Ich habe zwar schon gegoogelt, bin aber immer noch verunsichert, und wollte einfach mal hier in die Runde fragen :smile:

Danke schonmal im Voraus für etwaige Antworten :smile:

Gruß
Christian :wink:

Es gibt ein Pfändungsfreigrenze: ein Freibetrag von 1.029,99 Euro pro Monat der nicht gepfändet werden darf, Alles was darüber geht ist pfändbar.

LG

Hallo,

grds. ist auch eine Ausbildungsvergütung pfändbar. Bei Nettoeinnahmen von insgesamt ca. 830 Euro wird aber die Pfändungsfreigrenze nicht überschritten. Eine Pfändung des Einkommens ist daher nicht möglich. Ggf. können aber BVermögenswerte gepfändet werden (Wertsachen oder der Anteil des Hauses -> Zwangsversteigerung).

http://www.schuldnerhilfe.de/pfaendungsfreigrenzen-a…

Ggf. eine Schuldnerberatungsstelle kontaktieren.

Gruß

RHW

Hallo Christian,

sorry, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

nordon

Keine Ahnung

Hallo,

da kann ich Dich beruhigen. Die Ausbildungsvergütung
ist !!NICHT!! Pfändbar.
In jedem Fall würde ich Dir aber raten, Dein Konto zu
einem sogenannten P - Konto (Pfändungsschutz)
umzuwandeln.

Viel Glück

Alles Einkommen, das über einem bestimmten Betrag liegt, kann gepfändet werden.

Du solltest Dich dringend mit Deiner Bank in Verbindung setzen. Es gibt eine Art von Konto, das nicht gepfändet werden kann. Leider weiß ich nichts genaueres.

sry, keine zeit