Hallo liebe Experten,
mal angenommen, daß ein Gläubiger das Bankkonto eines Schuldners pfänden ließ (PfüB). Der Schuldner bitte um befristete Kontofreigabe und sagt als Gegenleistung Ratenzahlung zu. Aufgrund nichteingehaltener Zahlungsfristen für die Raten verweigert der Gläubiger eine Erneuerung der befristeten Kontofreigabe nach Fristablauf.
Meine Fragen:
Ist es richtig, daß die Bank nur die gesamte Summe des im PfüB ausgewiesenen Geldbetrages an den Gläubiger auszahlt und demnach keine Teilbeträge, die im Laufe der Zeit auf dem Konto eingehen?
Ist der Gläubiger verpflichtet, der Bank als Drittschuldner mitzuteilen, welche Geldbeträge vom Schuldner bereits (nach Wirksamwerden des PfüB) beglichen wurden? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und innerhalb welcher Frist?
Welche Rechte hat der Schuldner, wenn die Bank trotz zwischenzeitlicher Ratenzahlung, von der die Bank ja noch nichts weiß, dem Gläubiger die volle Summe gemäß PfüB auszahlt?
Vielen Dank im voraus.
Ronald