kontopfändung Raten offene rech

Hallo zusammen,
habe eine Frage zum Thema Kontopfändung

seit ca. 2 wochen liegt auf meinem Geschäftskonto eine Pfändung vor.
Ich habe aber noch ein Privates Konto, alle bei der selben Bank.
Meine Frage wäre kann über mein Privates jetzt noch abgebucht werden Raten, offenstehende Rechnungen etc.
Oder sind beide Konten jetzt erst eimal still gelegt.

Danke im vorraus

Beide sind dicht.

Gruß

jörg

Hallo,

habe eine Frage zum Thema Kontopfändung

seit ca. 2 wochen liegt auf meinem Geschäftskonto eine
Pfändung vor.
Ich habe aber noch ein Privates Konto, alle bei der selben
Bank.
Meine Frage wäre kann über mein Privates jetzt noch abgebucht
werden Raten, offenstehende Rechnungen etc.
Oder sind beide Konten jetzt erst eimal still gelegt.

wie soll man das wissen? Warum fragst Du Deine Bank nicht einfach? Wäre das Einfachste, oder?

Wennn Du über die Pfändung Bescheid wesst, müsstest Du auch wissen, auf welches Konto es sich bezieht. Meist kennt nur das Finanzamt beide Konto :smile:

Dann gibt es noch großzügige Pfändungsgrenzen. PRIVAT, meine ich.

Gruß
sterkrader-jung

Hallo,

das ist korrekt, wenn (wie Du und ich vermuten) das Geschäftskonto des Fragetellers auf seinen Namen lautet (ggf. auch als e.K.)

Bei GmbH oder GbR (beides auch gern genommen) sieht die Lage anders aus.

Gruss

Hans Jürgen

Das ist korrekt, für eine korrekte Aussage benötigt man eine korrekte Fragestellung.

Aber: Auch bei einer Gbr wäre das Konto dicht.

Gruß

jörg

Aber: Auch bei einer Gbr wäre das Konto dicht.

nö, wäre es nicht. GbR-Konten sind nur dann dicht, wenn gegen die GbR vollstreckt wird, die Vollstreckung gegen einen der Gesellschafter reicht nicht aus. Andersherum sorgt die Vollstreckung gegen eine GbR auch nicht für die Sperrung der Konten der Gesellschafter (ausser diese sind in der Pfändung als weitere Schuldner genannt, was manchmal vorkommt)

Übrigens - bei normalen Gemeinschaftskonten ist das nicht so: wird gegen einen der Inhaber vollstreckt, ist das Konto zu.

Aber hier spekulieren wir wirklich, wir sind uns einig, dass die Ursprungsfrage am besten durch die Bank des Fragestellers beantwortet wird.

Gruss

Hans-Jürgen