Kontopfändung! Rentenrückzahung ausbezahlen?

Hallo! Nehmen wir mal folgendes an:

Frau Y hat gestern erfahren, dass ihr Konto gepfändet wurde.
Sie war auch schon auf der Bank und hat sich erkundigt. Sie hat eine Rentenrückzahlung bekommen, die ja auch als soziale Leistung gilt. Die Dame am Schalter konnte ihr aber nicht sagen, ob sie ihr das auszahlen kann oder nicht. Muss sie nach Vorlage des Bescheides die Rückzahlung auszahlen, wenn Fau Y es möchte?

Und könnte sie sich bei einer anderen Bank ein neues Konto anlegen, damit sie ihre laufenden Kosten decken kann, auch wenn das jetztige gepfändet ist?

Am Besten wäre, Sie würde sich ein P-Konto, quasi ein Pfändungsschutzkonto einrichten, das bis zu einem Betrag von 985 Euro frei ist. Das Geld jetzt zurückzubekommen ist Verhandlungssache.

Viel Glück.

Hallo!
Bei der Rentennachzahlung handelt es sich um Sozialleistungen, die innerhalb von 14 Tagen verfügt werden können. Ggf. muss ein Bescheid vorgelegt werden. Die Eröffnung eines weiteren Kontos ist natürlich möglich. Besser wäre es aber, sich mit dem Gläubiger auf eine Ratenzahlung incl. Aussetzung der Pfändung zu einigen.
Gruß
Kerstin