Hallo! Nehmen wir mal folgendes an:
Frau Y hat gestern erfahren, dass ihr Konto gepfändet wurde.
Sie war auch schon auf der Bank und hat sich erkundigt. Sie hat eine Rentenrückzahlung bekommen, die ja auch als soziale Leistung gilt. Die Dame am Schalter konnte ihr aber nicht sagen, ob sie ihr das auszahlen kann oder nicht. Muss sie nach Vorlage des Bescheides die Rückzahlung auszahlen, wenn Fau Y es möchte?
Und könnte sie sich bei einer anderen Bank ein neues Konto anlegen, damit sie ihre laufenden Kosten decken kann, auch wenn das jetztige gepfändet ist?