Kontopfändung und Löschung des Dispo

Hallo,

meine frage wäre. Ich habe gestern (06.04.2010) ein Brief bekommen wo drin stand "Kontopfändung.

Ich lebe von Hartz 4, bin verheiratet und habe 2 Kinder. Seit dem letzten Jahr bin ich bei der Schuldnerberatung. Vor ca. 1,5 Monaten habe ich alle Antworten von den jeweiligen Gläubigern an die Beraterin abgegeben. Sie wollte sich drum kümmern.

Nun habe ich aber eine Kontopfändung von einem der Gläubiger bekommen. Morgen werde ich zu ihr gehen und mit ihr darüber sprechen. Heute war ich bei der Sparkasse und wollte mein ganzes Geld abheben. Aber mein Konto hat ein Dispo in Höhe von 300 Euro. Davon habe ich knapp 100 Euro schon gebraucht. Also wären eigentlich noch 200 Euro zur Verfügung. Der Bankberater hat aber gesagt bei einer Kontopfändung kündigen wir den Dispokredit. Aber eigentlich ist es doch Alg II was die doch nicht behalten dürfen.

Bin ich da richtig oder falsch informiert?

Ich Danke jetzt schon für die informativen Antworten.

Hallo,

Nun habe ich aber eine Kontopfändung von einem der Gläubiger
bekommen. Morgen werde ich zu ihr gehen und mit ihr darüber
sprechen. Heute war ich bei der Sparkasse und wollte mein
ganzes Geld abheben.

was schon an Kreditbetrug grenzt.

Aber mein Konto hat ein Dispo in Höhe von

300 Euro.

Ein Dispositionskredit bei der Einkommenslage? Welcher Teufel hat die denn geritten?

Davon habe ich knapp 100 Euro schon gebraucht. Also
wären eigentlich noch 200 Euro zur Verfügung. Der Bankberater
hat aber gesagt bei einer Kontopfändung kündigen wir den
Dispokredit. Aber eigentlich ist es doch Alg II was die doch
nicht behalten dürfen.

Man muß Dir natürlich die zukünftigen Zahlungen zu Deiner Verfügung überlassen, aber der Kredit ist gekündigt und im Zweifel auch fällig. Wie Du den zurückzahlst, ist dann Dein nächstes Problem.

Gruß
Christian

Der Bankberater
hat aber gesagt bei einer Kontopfändung kündigen wir den
Dispokredit. Aber eigentlich ist es doch Alg II was die doch
nicht behalten dürfen.

Hallo. ein Dispo ist ein kurzzeitiges Darlehen der Bank zu einen hohen Zinssatz und kein AlgII. Die Bank hatte Recht damit den Dispo zu kündigen. Wenn das Konto kein Guthaben mehr aufweist sondern nur noch die Möglichkeit hat ins Minus also den Dispo zu gehen dann ist es eine Bankleistung und kein ALG II was hier in Anspruch genommen wird. Da nun aber eine Pfändung auf dem Konto liegt hat die Bank das Recht diesen zu kündigen.( steht auch m Dispovertrag) Zumal es sowieso unüblich ist das ein ALG II Empfänger einen Dispo eingeräumt bekommt.
PS: Für die Pfändung ist der Kontoinhaber zuständig und nicht derSchuldnerberater denn man sollte sich mal gelegentlich um den stand der Dinge kümmern und diesen dann beim Berater mal abfragen. LG

Hallo Christian,

nur mal so eine Zwischenfrage verständnishalber.

Man muß Dir natürlich die zukünftigen Zahlungen zu Deiner
Verfügung überlassen

einfach so? Ohne Rennerei zur Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts wegen der 7-Tages-Frist?

Kenne ich leidvollerweise ein wenig anders.

Gruß

Annie

Man wird dir den nicht pfändbaren Betrag zur Verfügung stellen, mehr aber auch nicht. Pfändungsfreigrenze nennt sich das ganze.

Hallo,

nur mal so eine Zwischenfrage verständnishalber.

Man muß Dir natürlich die zukünftigen Zahlungen zu Deiner
Verfügung überlassen

einfach so? Ohne Rennerei zur Rechtsantragsstelle des
Amtsgerichts wegen der 7-Tages-Frist?

ich meinte das Endergebnis. Über die Schritte dazwischen kann ich nichts sagen.

Gruß
Christian

Korrektur / Zuammenfasung
Hallo,

weil hier einiges richtig und einiges falsch ist, möchte ich das nochmal kurz aufräumen:

  • Unabhängig ob es einen Dispo gibt und ob der gekündigt ist: Durch die Pfändung wird der Bank verboten, an Dich zu zahlen (mit kleinen Ausnahmen, siehe unten). Das Konto ist also dicht und das ist ziemlich unabhängig vom Kontostand oder Dispo. (Ausnahme: Es ist so viel Guthaben vorhanden, dass die Forderung separiert werden kann)

  • Bei Sozialleistungen (wie Hartz4) gibt es keine Pfändungsfreigrenze wie von einem Vorposter erwähnt. Da ist es ganz einfach: Du darfst innerhalb von 7 Tagen nach Gutschrift die Auszahlung verlangen, und zwar auch dann, wenn das Konto dadurch wieder ins Soll rutscht und die Linie weg ist. Wenn die 7 Tage um sind, darf die Bank auch nicht mehr kulant sein und muss die Auszahlung verweigern. Hier kann nur noch ein Beschluss vom Gericht helfen.

  • Der Vollständigkeit halber: Wer von Gehalt oder anderen Bezügen lebt, kann bei Gericht einen Beschluss beantragen. Dort wird dann je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ein bestimmter Betrag von der Pfändung freigestellt.

  • Ab dem 1.7.10 wird es dann richtig spannend, denn das Recht wird reformiert und für einige Schuldner bringt das Pfändungsschutzkonto Vorteile, aber es ist nicht für alle geeignet.

Gruss Hans-Jürgen

Recht vielen Dank für die informativen Antworten.