Guten Tag,
seit ca. 1964 gibt es eine titulierte Schuld von ca. 5000,-- DM. Es wurden immer mal Raten bezahlt, es kam auch der Gerichtsvollzieher (ich denke zuletzt vor ca. 12 Jahren) und und… Dann gab es eine Ratenvereinbarung in Höhe von 50,- EUR, die jahrelang bezahlt wurden. In den letzten ca. zwei Jahren wurde nicht mehr bezahlt. Nunmehr kommt ein Schreiben mit der Androhung von Pfändung und Sperrung des Kontos (übrigens offene Summe jetzt ca. 11.ooo,-- EUR !!!) Die betroffene Person ist zwischenzeitlich 76 Jahre alt und erhält eine Rente von ca. 900,-- EUR. Ist diese Androhung ernst zu nehmen und was kann man tun. Das muss doch irgendwann mal vorbei sein, vor allem, da die Hauptschuld sicherlich lange bezahlt ist. Sorry für die ganzen „ca.“, aber ich weiß es nicht besser. 45 Jahre sind eine lange Zeit.
Hallo,
die Androhung der Kontopfändung ist schon Ernst zu nehmen. Der Titel verjährt erst nach 30 Jahren und jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gläubigers lässt die Verjährung neu beginnen, so dass damit eine „lebenslange“ Schuldhaftung entsteht. Den Ausführungen nach, wurden diese Zwangsvollstreckungsmaßnahmeüber die ganzen Jahre hindurch immer wieder vom Gläubiger veranlasst.
Bei der bisherigen Ratenzahlung wurden zunächst die Kosten, dann die Zinsen und dann die eigentliche Schuld (in dieser Reihenfolge) getilgt. Den Ausführungen nach, wurden bisher nicht einmal mit den geleisteten Beträgen zumindest die Zinsen getilgt.
Konkret bedeutet dies, entweder mit dem Gläubiger einen Vergleich schliessen (z.B. Ablösungsbetrag 50%, die evtl. dann auch noch auf Ratenbasis getilgt werden können und zusätzlich einen Zinsstop vereinbaren (wenn der Gläubiger sich darauf einlässt) oder den Schritt in die Privatinsolvenz.
Hier wird nach Verfahrenseröffnung nach einer Dauer von insgesamt 7 Jahren die Restschulden vom Gericht „gestrichen“, wenn sie nicht aus einer Straftat heraus entstanden sind oder Steuerschulden.
Viel Glück, bei welchem Weg auch immer - mein persönlicher Tipp - Angriff ist die beste Verteidigung, auf den Gläubiger oder dem Inkassodienst zugehen, sprechen und versuchen eine vernünftige Einigung zu erzielen. In der Regel sind seriöse Inkassounternehme immer verhandlungsbereit.
Tschüss
Schwer zu sagen, dazu müsste ich die Abrechnungen etc. sehen