Guten Tag,
wenn man soch getrennt hat und für zwei Monate Unterhaltsvorschuss betragt und diesen auch erhalten hat.Müßte der Mann nun an das Jugendamt diesen Betrag zurückzahlen, was er aber offensichtlicht nicht getan hat. Nun soll die Ehefrau eine Kontopfändung auf bekommen, wofür er weder bevollmächtigt ist oder war noch inhaber ist oder war.
Ist das Rechtens das bei der Frau nun Geld gepfändet werden soll welches ihr doch zusteht? Dann hätte man es doch nicht beantragen brauchen? Muß denn jede Mutter wo der Mann nicht an das Jugendamt zahlt diese Schuld selbst begleichen nur weil man noch nicht geschieden ist???
Hallo,
wenn ich ehrlich bin, erschließt sich mir der gesamte Text des Postings nicht wirklich.
Aber versuchen wir trotzdem eine Erklärung:
Unterhaltsvorschuss bekommt ein ALLEINERZIEHENDER Elternteil, der nicht mit einem Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft lebt. Das Kind darf nicht älter als zwölf Jahre sein und es darf den Unterhaltsvorschuss nicht länger als 72 Monate erhalten.
Soweit in Kurzform der Gesetzestext. Jetzt geht aus der Fragestellung nicht hervor, warum das Jugendamt das Geld zurückfordert.
Haben die Eltern nicht getrennt gelebt? Ist das Kind älter als 12 Jahre? Hat der andere Elternteil vielleicht doch Unterhalt an den betreuenden Elternteil bezahlt?
Das ist nur eine kleine Auswahl warum das Geld zurückgefordert - und deshalb gepfändet - wird.
Zurückgefordert wird es NICHT, wenn der andere Elternteil nicht an das Jugendamt bezahlen kann. Sinn und Zweck des Unterhaltsvorschusses ist ja, dass das Kind Unterhalt bekommt, obwohl der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht bezahlt oder nicht bezahlen kann.
KANN der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht bezahlen (weil er z. B. ein zu geringes Einkommen hat), muss das Jugendamt den ausbezahlten Unterhaltsvorschuss als Ausfallleistung verbuchen - heißt die Rückforderung vergessen.
Gruß
Ingrid
Hallo, habe Unterhaltsvorschuss beantragt, weil der Mann ausgezogen ist. Nun fordert das Jugendamt das Geld vom Mann zurück. Er scheint allerdings auf die Schreiben vom Jugendamt nicht reagiert zu haben und nun ist auf dem Konto der jenigen die bedürftig gewesen ist also der Mutter des 6 jährigen Sohnes eine Kontopfändung über den gezahlten Unterhalt. Ja die Elternteile leben getrennt und das Kind ist unter 12 Jahre alt dies alles wurde geprüft als der Unterhalt beantragt und gewährt wurde. Trotzallem holt sich das Amt nun das Geld bei der Mutter wo das Kind lebt wieder. Meine Frage nun ob dies rein rechtlich möglich ist?
Guten Tag,